Berlin · Bauingenieure · Mietshäuser und Wohnungseigentum

Für Hausverwaltungen und WEG-Verwaltungen – Befunde, die sich zuordnen lassen.

Wasserschaden in mehreren Wohnungen, Schimmelstreit mit Mietern, eine Baugrube nebenan, die Abnahme vom Bauträger: Wir stellen fest, was ist, ordnen im Wasserschaden-Gutachten jeden Befund technisch dem Gemeinschafts- oder Sondereigentum zu und schreiben so, dass Beirat und Eigentümerversammlung den Befund nachvollziehen können. Für Hausverwaltungen, WEG-Verwaltungen und Wohnungsunternehmen in Berlin.

  • Rückmeldung innerhalb eines Werktags
  • Wasserschaden: Erstbesichtigung meist innerhalb von 3 Werktagen
  • Im Wasserschaden-Gutachten: Gemeinschafts- und Sondereigentum getrennt
  • Kostenrahmen schriftlich, Überschreitung nur nach Freigabe

Typische Anlässe in der Verwaltung

Paketpreise und Stundensatz finden Sie unter Preise für Verwaltungen; alle Beträge zzgl. USt.

Wasserschaden-Gutachten

Wasserschaden mit mehreren Einheiten

Wasser aus einem Strang, betroffen sind mehrere Wohnungen und die Decke darunter, Trocknungsfirma und Versicherer drängen. Bei der Schadenaufnahme dokumentieren wir den Zustand vor dem Ausbau mit Fotoprotokoll und geben Ihnen eine mündliche Einschätzung zur Herkunft. Ursache, technische Zuordnung zu Gemeinschafts- und Sondereigentum und Kostenbandbreite enthält das Wasserschaden-Gutachten, für das Mehrfamilienhaus mit mehreren Einheiten nach Angebot.

ab 490 € Schadenaufnahme je Wohnung · mehrere Wohnungen an einem Termin · Gutachten ab 1.290 € · zzgl. USt.

Wasserschaden-Gutachten →
Schimmelgutachten

Schimmelstreit mit Mietern

Der Mieter meldet Schimmel, der Eigentümer verweist auf das Lüften, die Kostenfrage steht im Raum. Im Schimmelgutachten prüfen wir rechnerisch, ob das Bauteil die erforderliche Oberflächentemperatur erreicht, und stellen dem das Raumklima gegenüber. Kommen Nutzung und Bauteil als Ursache in Frage, zeichnen wir das Raumklima zwei bis vier Wochen auf; den Zugang dafür stimmen wir mit Ihnen ab. Mietminderung und Kostenverteilung beurteilt Ihr Rechtsanwalt.

ab 350 € Schimmel-Check je Wohnung · Gutachten ab 990 € je Wohnung, Haus oder mehrere Räume ab 1.290 € · Langzeitmessung zusätzlich 290 € · zzgl. USt.

Schimmelgutachten →
Technische Beweissicherung

Bauarbeiten am Nachbargrundstück

Nebenan wird abgerissen, eine Baugrube ausgehoben oder es werden Spundwände gerammt. Wir halten den Zustand Ihres Hauses vor dem ersten Eingriff fest – Fassade, Treppenhaus, Keller, Dachraum, Wohnungen nach Zugang – und stellen ihn nach Abschluss der Arbeiten mit demselben Raster gegenüber. Rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen Vorlauf; für Ihre Mieter erhalten Sie eine Anschreiben-Vorlage.

ab 1.290 € je Gebäude bis 6 Wohnungen · Nachbegehung 60 % des Erstpreises · zzgl. USt.

Technische Beweissicherung →
Abnahmebegleitung

Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger

Der Neubau ist fertig, der Bauträger lädt zur Abnahme. Wir begehen Keller, Tiefgarage, Treppenhaus, Technikräume, Außenanlagen und, soweit gefahrlos zugänglich, das Dach und halten die Mängel in einem Protokoll mit Foto und Vorbehalten fest, das Gemeinschaftseigentum getrennt vom Sondereigentum. Den rechtlichen Hintergrund beschreibt der Beitrag Abnahme vom Bauträger: Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

nach Angebot Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage · Aufwand nach Umfang

Abnahme einer einzelnen Wohnung →
Gewährleistungsbegehung

Begehung vor Ablauf der Gewährleistung

Die Fristen für Mängel am Gemeinschaftseigentum laufen aus. Wir begehen das Objekt einige Monate vor Fristende, damit Mängel noch rechtzeitig gerügt werden können, und liefern eine Mängelliste mit Ort, Bauteil, Foto und Dringlichkeit. Wann die Frist für welchen Eigentümer endet, prüft Ihr Rechtsanwalt.

nach Angebot Gewährleistungsbegehung Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage

Gewährleistungsbegehung für einzelne Eigentümer →
Feuchte und Bauschäden

Risse und Feuchte im Bestand

Ein Riss, der über mehrere Geschosse läuft, eine Kellerwand, die nicht trocknet, ein Fleck, der von Begehung zu Begehung wächst. Wir nehmen den Befund mit Maß und Foto auf, grenzen die Ursache ein und sagen Ihnen, ob eine Reparatur genügt oder eine größere Maßnahme nötig ist. Sind Tragwerk oder Baugrund betroffen, benennen wir geeignete Fachkollegen. Wie Sie Risse bis zum Termin selbst verfolgen, zeigt unser Rissprotokoll.

150 € je Stunde · zzgl. USt. · mit schriftlichem Kostenrahmen

Feuchte: Schimmelgutachten → Risse: Technische Beweissicherung →
Technische Prüfung

Prüfung von Nachträgen und Schlussrechnungen

Die Sanierung am Gemeinschaftseigentum ist abgerechnet, und die Nachträge machen einen großen Teil der Summe aus. Wir lesen Aufmaße gegen Pläne, rechnen Mengen nach und bewerten technisch, ob eine Nachtragsleistung schon im Bausoll steckt. Die rechtliche Bewertung von Ansprüchen, Fristen und Klauseln bleibt Sache Ihres Rechtsanwalts.

150 € je Stunde · zzgl. USt. · mit schriftlichem Kostenrahmen

Stellungnahmen und Prüfungen →

So arbeiten wir mit Verwaltungen

Gemeinschafts- und Sondereigentum getrennt

Im Wasserschaden-Gutachten wird jeder Befund dem Bauteil und der Schicht zugeordnet, in der er liegt. So trennt der Bericht technisch zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum, und die Kosten lassen sich später zuordnen. Bei der Abnahme vom Bauträger protokollieren wir das Gemeinschaftseigentum getrennt vom Sondereigentum. Die rechtliche Abgrenzung im Einzelfall klärt Ihr Rechtsanwalt.

Mehrere Einheiten an einem Termin

Sind mehrere Wohnungen betroffen, nehmen wir sie an einem Termin auf und rechnen gebündelt ab. Den Zugang zu vermieteten Wohnungen stimmen wir mit Ihnen ab; die Terminkoordination mit den Mietern übernehmen wir auf Wunsch.

Lesbar für die Eigentümerversammlung

Befund und Bewertung getrennt, Fotos mit Kennung; im Gutachten die Ursache mit ihrer Wahrscheinlichkeit und die Kosten als Bandbreite. Eigentümer können den Bericht lesen und Fachleute ihn prüfen – als Grundlage für Beschluss und Beauftragung, auf Wunsch auch auf Englisch.

Kostenrahmen vorab

Festpreise für die beschriebenen Pakete, Abnahme und Gewährleistungsbegehung des Gemeinschaftseigentums nach Angebot, sonst 150 € je Stunde zzgl. USt. mit schriftlichem Kostenrahmen; überschritten wird er nur nach Ihrer Freigabe. Leckortung, Thermografie oder Laboranalysen veranlassen wir über Messdienstleister und Fachlabore und weisen die Kosten vorab aus.

Termine, wenn es eilt

Rückmeldung innerhalb eines Werktags, Ortstermin meist innerhalb von fünf Werktagen. Bei Wasserschäden Erstbesichtigung meist innerhalb von drei Werktagen, damit der Zustand vor dem Ausbau dokumentiert ist.

Mehrere Objekte, eine Vereinbarung

Wer mehrere Objekte betreut, kann Umfang und Abrechnung in einer Rahmenvereinbarung festlegen, statt bei jedem Anlass neu anzufragen. Die Konditionen nennen wir nach einem Gespräch im Angebot. Vor dem Ankauf eines Objekts: technische Due Diligence mit Kostenbandbreiten und 10-Jahres-Investitionsplan.

Was Sie erhalten

Das hängt von der Leistung ab. Ein Wasserschaden- oder Schimmelgutachten enthält Befund und Fotos mit Kennung, die Ursache mit ihrer Wahrscheinlichkeit, beim Wasserschaden die technische Zuordnung zu Gemeinschafts- und Sondereigentum, beim Schimmel die Abgrenzung zwischen Bauteil und Nutzung, dazu eine Kostenbandbreite und die Grenzen der Untersuchung. Nach Schadenaufnahme oder Schimmel-Check erhalten Sie ein Foto- oder Kurzprotokoll mit mündlicher Einschätzung. Eine Beweissicherung hält den Zustand mit Kennung, Maß und Foto fest, mit Unterschriftenfeld für die Eigentümer und ohne Bewertung der Ursache. Bei Abnahmen erhalten Sie ein Mängelprotokoll mit Vorbehalten, bei Gewährleistungsbegehungen eine Mängelliste mit Dringlichkeit.

Was wir nicht tun

Wir sanieren nicht, vermitteln keine Sanierungsfirmen und erteilen Firmen keine Anweisungen. Tragwerksnachweise, Baugrund und Haustechnik-Fachplanung übernehmen wir nicht; hier benennen wir geeignete Fachkollegen. Über Deckung und Regulierung entscheidet der Versicherer; Ansprüche, Mietminderung, Kostenverteilung und Fristen beurteilt Ihr Rechtsanwalt. Ob die Verwaltung ohne Beschluss der Eigentümer beauftragen darf, folgt aus dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Verwaltervertrag – auch das ist eine Frage für den Rechtsanwalt.

So läuft es ab

  1. Anfrage. Sie schildern Objekt, Anlass und betroffene Einheiten und schicken Fotos und vorhandene Unterlagen. Rückmeldung innerhalb eines Werktags; wir sagen Ihnen, was bis zum Termin unverändert bleiben sollte.
  2. Angebot und Freigabe. Festpreis oder Kostenrahmen schriftlich – als Grundlage für Ihre Entscheidung oder für den Beschluss der Gemeinschaft.
  3. Ortstermin. Meist innerhalb von fünf Werktagen, bei Wasserschäden Erstbesichtigung meist innerhalb von drei Werktagen. Mehrere Einheiten an einem Termin; den Zugang zu vermieteten Wohnungen stimmen wir mit Ihnen ab, die Terminkoordination mit den Mietern übernehmen wir auf Wunsch.
  4. Bericht und Begleitung. Bericht zu dem Termin, den wir mit dem Angebot nennen. Auf Wunsch begleiten wir anschließend die Sanierung: Prüfung von Angeboten und Rechnungen, Kontrollmessungen, Abnahme mit Protokoll.

Preise für Verwaltungen

Preise für Privatkunden verstehen sich inkl. 19 % MwSt., Preise für Unternehmen und Verwaltungen netto; alle Beträge auf dieser Seite zuzüglich Umsatzsteuer. Festpreise nach einem kurzen Gespräch, der beschriebene Umfang ist im Preis enthalten. Anfahrt innerhalb Berlins inklusive; Umland nach Entfernung, vorher genannt.

Beweissicherung Mehrfamilienhaus

ab 1.290 € je Gebäude · zzgl. USt.

bis 6 Wohnungen; je weitere Wohnung 90 € · Nachbegehung 60 % des Erstpreises

  • Gebäudehülle, Treppenhaus, Keller, Dachraum, Gemeinschaftsflächen
  • Wohnungen nach Zugang; Terminkoordination mit Mietern auf Wunsch
  • Nicht zugängliche Bereiche dokumentiert
  • Bericht innerhalb von 5 Werktagen mit Unterschriftenfeld für die Eigentümer
Angebot anfragen

Wasserschaden: Schadenaufnahme und Gutachten

ab 490 € je Wohnung · zzgl. USt.

mehrere Wohnungen an einem Termin gebündelt · Wasserschaden-Gutachten ab 1.290 € zzgl. USt., Mehrfamilienhaus mit mehreren Einheiten nach Angebot

  • Schadenaufnahme: Ortstermin bis 2 Stunden, bevor getrocknet und ausgebaut wird; Schadenbild, Feuchteverteilung, betroffene Bauteile
  • Fotoprotokoll (6–10 Seiten) innerhalb von 3 Werktagen, mündliche Einschätzung zu Herkunft und nächsten Schritten
  • Gutachten: Ursache, Umfang, technische Zuordnung zu Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Bewertung von Trocknungskonzept und Messprotokollen, Kostenbandbreite, Bericht innerhalb von 7 Werktagen
Schadenaufnahme anfragen

Schimmel-Check und Schimmelgutachten

ab 350 € je Wohnung · zzgl. USt.

Schimmelgutachten ab 990 € je Wohnung zzgl. USt., Haus oder mehrere Räume ab 1.290 € zzgl. USt. · mehrere Wohnungen an einem Termin gebündelt

  • Check: Ortstermin bis 1,5 Stunden mit Messung, mündlicher Ersteinschätzung und Kurzprotokoll
  • Gutachten: rechnerische Prüfung der Wärmebrücke, Abgrenzung Bauteil / Nutzung
  • Gutachten: Sanierungsempfehlung und Kostenbandbreite
  • Langzeit-Raumklimamessung über zwei bis vier Wochen in bis zu drei Räumen: zusätzlich 290 € zzgl. USt.
Termin anfragen
150 € / Stundezzgl. USt., für Sanierungsbegleitung und weitere Leistungen außerhalb der Pakete; Kostenrahmen schriftlich, Überschreitung nur nach Freigabe.
Nach AngebotAbnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger und Gewährleistungsbegehung des Gemeinschaftseigentums.
Mehrere ObjekteRahmenvereinbarung für Verwaltungen mit mehreren Objekten, nach Angebot.
Anfahrt inklusiveinnerhalb Berlins; Umland nach Entfernung, vorher genannt.
Arbeitsweise

Ein Bericht, den jeder Eigentümer nachvollziehen kann

In einer Gemeinschaft liest jeder den Bericht mit seiner eigenen Frage: Betrifft das meine Wohnung, und was kommt auf uns zu? Deshalb trägt jeder Befund eine Kennung, die in Text, Plan und Bild dieselbe ist, jede Bewertung nennt ihre Grundlage, und was wir nicht feststellen konnten, steht als solches im Text. Wie die Kosten verteilt werden, entscheidet nicht der Bericht; das richtet sich nach Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftsordnung und Beschlüssen und klärt die Verwaltung mit ihrem Rechtsanwalt.

info@ing-bassam.de · Straße am Flugplatz 6a, 12487 Berlin · Rückmeldung innerhalb eines Werktags

Häufige Fragen

Dürfen wir als Verwaltung ohne Beschluss beauftragen?

Das richtet sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz, nach Gemeinschaftsordnung und Beschlüssen der Gemeinschaft und nach Ihrem Verwaltervertrag; bei Mietshäusern nach dem Vertrag mit dem Eigentümer. Was § 27 WEG zu den Befugnissen des Verwalters sagt, beschreiben wir im Beitrag Wasserschaden im Mehrfamilienhaus. Ob die Befugnis im Einzelfall reicht, ist eine Rechtsfrage, die Sie mit Ihrem Rechtsanwalt klären. Wir schicken Ihnen vorab ein schriftliches Angebot mit Festpreis oder Kostenrahmen, das Sie Beirat oder Eigentümerversammlung vorlegen können.

Wie trennen Sie Gemeinschafts- und Sondereigentum?

Im Wasserschaden-Gutachten ordnen wir jeden Befund dem Bauteil und der Schicht zu, in der er liegt, etwa Leitung, Estrich, Abdichtung oder Wand. Damit lässt er sich technisch dem Gemeinschafts- oder dem Sondereigentum zuordnen; wo die Zuordnung technisch offen bleibt, steht das so im Bericht. Schadenaufnahme und Schimmel-Check enthalten diese Zuordnung nicht; dort erhalten Sie ein Foto- oder Kurzprotokoll mit mündlicher Einschätzung. Bei der Abnahme vom Bauträger protokollieren wir das Gemeinschaftseigentum getrennt vom Sondereigentum. Die rechtliche Abgrenzung im Einzelfall und die Kostenverteilung klärt die Verwaltung mit ihrem Rechtsanwalt.

Können Sie mehrere Wohnungen an einem Termin aufnehmen?

Ja. Die Schadenaufnahme nach einem Wasserschaden und den Schimmel-Check rechnen wir bei mehreren Wohnungen an einem Termin gebündelt ab; ein Wasserschaden-Gutachten für ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Einheiten bieten wir nach Angebot an. Den Zugang zu vermieteten Wohnungen stimmen wir mit Ihnen ab; die Terminkoordination mit den Mietern übernehmen wir auf Wunsch.

Wie schnell können Sie nach einem Wasserschaden kommen?

Erstbesichtigung meist innerhalb von drei Werktagen. Sagen Sie uns bei der Anfrage, ob Trocknung oder Rückbau bereits angekündigt sind; dann richten wir den Termin danach. Sofort und ohne auf uns zu warten: Wasser abstellen, stehendes Wasser aufnehmen und den Bereich sichern; wo Wasser an Elektroinstallationen gelangt, lassen Sie den Stromkreis durch eine Elektrofachkraft freischalten. Melden Sie den Schaden dem Gebäudeversicherer und holen Sie seine Weisungen ein. Fotografieren Sie den Zustand selbst, bevor Bauteile geöffnet werden, mit einem Zollstock oder einem Zettel mit Datum im Bild. Rückbau, Öffnen von Bauteilen und das Aufstellen von Trocknungsgeräten sollten, soweit der Versicherer nichts anderes anweist, erst nach der Dokumentation beginnen; was ohne Freigabe verändert oder ausgebaut werden darf, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag und ist im Zweifel anwaltlich zu klären. Bei streitiger Ursache sichern Sie ausgebaute Teile wie das Rohrstück mit der Schadstelle.

Der Gebäudeversicherer schickt einen eigenen Sachverständigen – brauchen wir trotzdem einen?

Der Sachverständige des Versicherers arbeitet in dessen Auftrag. Weichen seine Feststellungen von Ihrer Sicht ab, etwa bei Ursache, Umfang oder Erforderlichkeit von Maßnahmen, liefert ein eigenes Gutachten eine zweite technische Bewertung. Viele Versicherungsbedingungen sehen dafür ein Sachverständigenverfahren vor, in dem beide Seiten einen Sachverständigen benennen. Ob das in Ihrem Vertrag gilt, prüft Ihr Rechtsanwalt. Vor jeder Annahme gleichen wir Objekt und Beteiligte mit unseren bisherigen Aufträgen ab; waren wir in derselben Sache für den Versicherer tätig, sagen wir Ihnen das und lehnen ab.

Was kostet eine Rahmenvereinbarung für mehrere Objekte?

Das hängt von Zahl und Art der Objekte und von den vereinbarten Leistungen ab; Sie erhalten nach einem Gespräch ein Angebot. Für einzelne Anlässe gelten die Paketpreise auf dieser Seite zzgl. USt., für Leistungen außerhalb der Pakete 150 € je Stunde zzgl. USt. mit schriftlichem Kostenrahmen; Abnahme und Gewährleistungsbegehung des Gemeinschaftseigentums nach Angebot.

Werkzeuge und Vorlagen

Zum Weiterlesen