Wasserschaden-Gutachten
Wasserschaden mit mehreren Einheiten
Wasser aus einem Strang, betroffen sind mehrere Wohnungen und die Decke darunter, Trocknungsfirma und Versicherer drängen. Bei der Schadenaufnahme dokumentieren wir den Zustand vor dem Ausbau mit Fotoprotokoll und geben Ihnen eine mündliche Einschätzung zur Herkunft. Ursache, technische Zuordnung zu Gemeinschafts- und Sondereigentum und Kostenbandbreite enthält das Wasserschaden-Gutachten, für das Mehrfamilienhaus mit mehreren Einheiten nach Angebot.
ab 490 € Schadenaufnahme je Wohnung · mehrere Wohnungen an einem Termin · Gutachten ab 1.290 € · zzgl. USt.
Wasserschaden-Gutachten →
Schimmelgutachten
Schimmelstreit mit Mietern
Der Mieter meldet Schimmel, der Eigentümer verweist auf das Lüften, die Kostenfrage steht im Raum. Im Schimmelgutachten prüfen wir rechnerisch, ob das Bauteil die erforderliche Oberflächentemperatur erreicht, und stellen dem das Raumklima gegenüber. Kommen Nutzung und Bauteil als Ursache in Frage, zeichnen wir das Raumklima zwei bis vier Wochen auf; den Zugang dafür stimmen wir mit Ihnen ab. Mietminderung und Kostenverteilung beurteilt Ihr Rechtsanwalt.
ab 350 € Schimmel-Check je Wohnung · Gutachten ab 990 € je Wohnung, Haus oder mehrere Räume ab 1.290 € · Langzeitmessung zusätzlich 290 € · zzgl. USt.
Schimmelgutachten →
Technische Beweissicherung
Bauarbeiten am Nachbargrundstück
Nebenan wird abgerissen, eine Baugrube ausgehoben oder es werden Spundwände gerammt. Wir halten den Zustand Ihres Hauses vor dem ersten Eingriff fest – Fassade, Treppenhaus, Keller, Dachraum, Wohnungen nach Zugang – und stellen ihn nach Abschluss der Arbeiten mit demselben Raster gegenüber. Rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen Vorlauf; für Ihre Mieter erhalten Sie eine Anschreiben-Vorlage.
ab 1.290 € je Gebäude bis 6 Wohnungen · Nachbegehung 60 % des Erstpreises · zzgl. USt.
Technische Beweissicherung →
Abnahmebegleitung
Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger
Der Neubau ist fertig, der Bauträger lädt zur Abnahme. Wir begehen Keller, Tiefgarage, Treppenhaus, Technikräume, Außenanlagen und, soweit gefahrlos zugänglich, das Dach und halten die Mängel in einem Protokoll mit Foto und Vorbehalten fest, das Gemeinschaftseigentum getrennt vom Sondereigentum. Den rechtlichen Hintergrund beschreibt der Beitrag Abnahme vom Bauträger: Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
nach Angebot Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage · Aufwand nach Umfang
Abnahme einer einzelnen Wohnung →
Gewährleistungsbegehung
Begehung vor Ablauf der Gewährleistung
Die Fristen für Mängel am Gemeinschaftseigentum laufen aus. Wir begehen das Objekt einige Monate vor Fristende, damit Mängel noch rechtzeitig gerügt werden können, und liefern eine Mängelliste mit Ort, Bauteil, Foto und Dringlichkeit. Wann die Frist für welchen Eigentümer endet, prüft Ihr Rechtsanwalt.
nach Angebot Gewährleistungsbegehung Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage
Gewährleistungsbegehung für einzelne Eigentümer →
Feuchte und Bauschäden
Risse und Feuchte im Bestand
Ein Riss, der über mehrere Geschosse läuft, eine Kellerwand, die nicht trocknet, ein Fleck, der von Begehung zu Begehung wächst. Wir nehmen den Befund mit Maß und Foto auf, grenzen die Ursache ein und sagen Ihnen, ob eine Reparatur genügt oder eine größere Maßnahme nötig ist. Sind Tragwerk oder Baugrund betroffen, benennen wir geeignete Fachkollegen. Wie Sie Risse bis zum Termin selbst verfolgen, zeigt unser Rissprotokoll.
150 € je Stunde · zzgl. USt. · mit schriftlichem Kostenrahmen
Feuchte: Schimmelgutachten →
Risse: Technische Beweissicherung →
Technische Prüfung
Prüfung von Nachträgen und Schlussrechnungen
Die Sanierung am Gemeinschaftseigentum ist abgerechnet, und die Nachträge machen einen großen Teil der Summe aus. Wir lesen Aufmaße gegen Pläne, rechnen Mengen nach und bewerten technisch, ob eine Nachtragsleistung schon im Bausoll steckt. Die rechtliche Bewertung von Ansprüchen, Fristen und Klauseln bleibt Sache Ihres Rechtsanwalts.
150 € je Stunde · zzgl. USt. · mit schriftlichem Kostenrahmen
Stellungnahmen und Prüfungen →
Gemeinschafts- und Sondereigentum getrennt
Im Wasserschaden-Gutachten wird jeder Befund dem Bauteil und der Schicht zugeordnet, in der er liegt. So trennt der Bericht technisch zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum, und die Kosten lassen sich später zuordnen. Bei der Abnahme vom Bauträger protokollieren wir das Gemeinschaftseigentum getrennt vom Sondereigentum. Die rechtliche Abgrenzung im Einzelfall klärt Ihr Rechtsanwalt.
Mehrere Einheiten an einem Termin
Sind mehrere Wohnungen betroffen, nehmen wir sie an einem Termin auf und rechnen gebündelt ab. Den Zugang zu vermieteten Wohnungen stimmen wir mit Ihnen ab; die Terminkoordination mit den Mietern übernehmen wir auf Wunsch.
Lesbar für die Eigentümerversammlung
Befund und Bewertung getrennt, Fotos mit Kennung; im Gutachten die Ursache mit ihrer Wahrscheinlichkeit und die Kosten als Bandbreite. Eigentümer können den Bericht lesen und Fachleute ihn prüfen – als Grundlage für Beschluss und Beauftragung, auf Wunsch auch auf Englisch.
Kostenrahmen vorab
Festpreise für die beschriebenen Pakete, Abnahme und Gewährleistungsbegehung des Gemeinschaftseigentums nach Angebot, sonst 150 € je Stunde zzgl. USt. mit schriftlichem Kostenrahmen; überschritten wird er nur nach Ihrer Freigabe. Leckortung, Thermografie oder Laboranalysen veranlassen wir über Messdienstleister und Fachlabore und weisen die Kosten vorab aus.
Termine, wenn es eilt
Rückmeldung innerhalb eines Werktags, Ortstermin meist innerhalb von fünf Werktagen. Bei Wasserschäden Erstbesichtigung meist innerhalb von drei Werktagen, damit der Zustand vor dem Ausbau dokumentiert ist.
Mehrere Objekte, eine Vereinbarung
Wer mehrere Objekte betreut, kann Umfang und Abrechnung in einer Rahmenvereinbarung festlegen, statt bei jedem Anlass neu anzufragen. Die Konditionen nennen wir nach einem Gespräch im Angebot. Vor dem Ankauf eines Objekts: technische Due Diligence mit Kostenbandbreiten und 10-Jahres-Investitionsplan.
Was Sie erhalten
Das hängt von der Leistung ab. Ein Wasserschaden- oder Schimmelgutachten enthält Befund und Fotos mit Kennung, die Ursache mit ihrer Wahrscheinlichkeit, beim Wasserschaden die technische Zuordnung zu Gemeinschafts- und Sondereigentum, beim Schimmel die Abgrenzung zwischen Bauteil und Nutzung, dazu eine Kostenbandbreite und die Grenzen der Untersuchung. Nach Schadenaufnahme oder Schimmel-Check erhalten Sie ein Foto- oder Kurzprotokoll mit mündlicher Einschätzung. Eine Beweissicherung hält den Zustand mit Kennung, Maß und Foto fest, mit Unterschriftenfeld für die Eigentümer und ohne Bewertung der Ursache. Bei Abnahmen erhalten Sie ein Mängelprotokoll mit Vorbehalten, bei Gewährleistungsbegehungen eine Mängelliste mit Dringlichkeit.
Was wir nicht tun
Wir sanieren nicht, vermitteln keine Sanierungsfirmen und erteilen Firmen keine Anweisungen. Tragwerksnachweise, Baugrund und Haustechnik-Fachplanung übernehmen wir nicht; hier benennen wir geeignete Fachkollegen. Über Deckung und Regulierung entscheidet der Versicherer; Ansprüche, Mietminderung, Kostenverteilung und Fristen beurteilt Ihr Rechtsanwalt. Ob die Verwaltung ohne Beschluss der Eigentümer beauftragen darf, folgt aus dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Verwaltervertrag – auch das ist eine Frage für den Rechtsanwalt.
Preise für Privatkunden verstehen sich inkl. 19 % MwSt., Preise für Unternehmen und Verwaltungen netto; alle Beträge auf dieser Seite zuzüglich Umsatzsteuer. Festpreise nach einem kurzen Gespräch, der beschriebene Umfang ist im Preis enthalten. Anfahrt innerhalb Berlins inklusive; Umland nach Entfernung, vorher genannt.
Beweissicherung Mehrfamilienhaus
ab 1.290 € je Gebäude · zzgl. USt.
bis 6 Wohnungen; je weitere Wohnung 90 € · Nachbegehung 60 % des Erstpreises
- Gebäudehülle, Treppenhaus, Keller, Dachraum, Gemeinschaftsflächen
- Wohnungen nach Zugang; Terminkoordination mit Mietern auf Wunsch
- Nicht zugängliche Bereiche dokumentiert
- Bericht innerhalb von 5 Werktagen mit Unterschriftenfeld für die Eigentümer
Angebot anfragen
Wasserschaden: Schadenaufnahme und Gutachten
ab 490 € je Wohnung · zzgl. USt.
mehrere Wohnungen an einem Termin gebündelt · Wasserschaden-Gutachten ab 1.290 € zzgl. USt., Mehrfamilienhaus mit mehreren Einheiten nach Angebot
- Schadenaufnahme: Ortstermin bis 2 Stunden, bevor getrocknet und ausgebaut wird; Schadenbild, Feuchteverteilung, betroffene Bauteile
- Fotoprotokoll (6–10 Seiten) innerhalb von 3 Werktagen, mündliche Einschätzung zu Herkunft und nächsten Schritten
- Gutachten: Ursache, Umfang, technische Zuordnung zu Gemeinschafts- und Sondereigentum
- Bewertung von Trocknungskonzept und Messprotokollen, Kostenbandbreite, Bericht innerhalb von 7 Werktagen
Schadenaufnahme anfragen
Schimmel-Check und Schimmelgutachten
ab 350 € je Wohnung · zzgl. USt.
Schimmelgutachten ab 990 € je Wohnung zzgl. USt., Haus oder mehrere Räume ab 1.290 € zzgl. USt. · mehrere Wohnungen an einem Termin gebündelt
- Check: Ortstermin bis 1,5 Stunden mit Messung, mündlicher Ersteinschätzung und Kurzprotokoll
- Gutachten: rechnerische Prüfung der Wärmebrücke, Abgrenzung Bauteil / Nutzung
- Gutachten: Sanierungsempfehlung und Kostenbandbreite
- Langzeit-Raumklimamessung über zwei bis vier Wochen in bis zu drei Räumen: zusätzlich 290 € zzgl. USt.
Termin anfragen
150 € / Stundezzgl. USt., für Sanierungsbegleitung und weitere Leistungen außerhalb der Pakete; Kostenrahmen schriftlich, Überschreitung nur nach Freigabe.
Nach AngebotAbnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger und Gewährleistungsbegehung des Gemeinschaftseigentums.
Mehrere ObjekteRahmenvereinbarung für Verwaltungen mit mehreren Objekten, nach Angebot.
Anfahrt inklusiveinnerhalb Berlins; Umland nach Entfernung, vorher genannt.
Arbeitsweise
Ein Bericht, den jeder Eigentümer nachvollziehen kann
In einer Gemeinschaft liest jeder den Bericht mit seiner eigenen Frage: Betrifft das meine Wohnung, und was kommt auf uns zu? Deshalb trägt jeder Befund eine Kennung, die in Text, Plan und Bild dieselbe ist, jede Bewertung nennt ihre Grundlage, und was wir nicht feststellen konnten, steht als solches im Text. Wie die Kosten verteilt werden, entscheidet nicht der Bericht; das richtet sich nach Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftsordnung und Beschlüssen und klärt die Verwaltung mit ihrem Rechtsanwalt.
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