Berlin · Bauingenieure · Zustandsfeststellung vor Bauarbeiten

Technische Beweissicherung in Berlin – der Zustand, bevor er sich verändert.

Vor Bauarbeiten am Nachbargrundstück, vor dem Rückbau nach einem Schaden, vor dem Verdecken von Bauteilen: Wir dokumentieren den Ist-Zustand so, dass er auch Jahre später gegenüber Gerichten und Versicherern nachvollziehbar ist – Risse mit Maß, jedes Bild mit Kennung, der Bericht mit Datum.

  • Termin vor Baubeginn meist innerhalb von 5 Werktagen
  • Bericht nach dem Leitfaden der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
  • Erst- und Nachbegehung aus einer Hand
  • Festpreise je Gebäude

Für wen

Bauherren und Bauunternehmen

Sie bauen in Berliner Blockrandlage, graben eine Baugrube neben einem Altbau oder rammen Spundwände. Ohne Dokumentation wird jeder alte Riss im Nachbarhaus zu Ihrem. Mit ihr haben Sie die Zustandsfeststellung nach § 3 Abs. 4 VOB/B und eine Antwort auf Forderungen nach § 909 BGB.

Nachbarn

Nebenan beginnt eine Baustelle. Sie wollen, dass der Zustand Ihres Hauses festgehalten ist, bevor die ersten Erschütterungen kommen – unabhängig davon, ob der Bauherr selbst dokumentieren lässt.

Eigentümer, Verwaltungen, Versicherer

Vor der Sanierung eines Schadens, vor der Abnahme, vor dem Verschließen von Bauteilen nach § 4 Abs. 10 VOB/B: Der Befund muss gesichert sein, bevor Handwerker ihn beseitigen.

Was wir dokumentieren

  • Risse – Verlauf, Breite mit Rissmaßstab, Versatz der Rissufer; Risse über 0,2 mm einzeln aufgemessen, Haarrisse als solche erfasst
  • Verformungen und Setzungen – augenscheinlich festgestellte Bauteilverformungen, auf Wunsch mit Vermessung über einen Vermesser
  • Oberflächen – Putzablösungen, abgelöste Wandbekleidungen und Bodenbeläge, Hohllagen von Fliesen stichprobenartig
  • Fenster, Türen, Rollläden – stichprobenartige Prüfung auf eingeschränkte Funktion; Glasbrüche
  • Feuchte und Ausblühungen – Feuchteschäden, Salzausblühungen, Schimmelspuren mit Lage und Ausdehnung
  • Außenanlagen und Straßen – Fassaden, Einfriedungen, Gehwege, Zufahrten im Baubereich (§ 3 Abs. 4 VOB/B)
  • Nicht zugängliche Bereiche – als solche gekennzeichnet; die Feststellung, dass ein Bereich nicht einsehbar war, ist selbst eine Information
  • Besondere Leistungen – Rissmarken und Rissmonitore, Erschütterungsmessung nach DIN 4150-3 und Höhenmessungen über Messdienstleister und Vermesser, gesondert abgerechnet

Was Sie erhalten

Einen Bericht mit Auftrag, Zeitpunkt, Beteiligten, Umfang, Methodik, Feststellungen und Grenzen der Untersuchung: Lageplan mit Himmelsrichtungen, raumweise Skizzen mit nummerierten Wänden, jeder Befund mit eindeutiger Kennung in Plan, Text und Bild, Übersichts- und Detailfotos, Unterschriftenfeld für Eigentümer und Nachbar. Digital und auf Papier. Die Nachbegehung stellt beide Zustände gegenüber.

Was wir nicht tun

Eine Beweissicherung stellt einen Zustand fest, keine Ursache – die Ursachenermittlung ist eine eigene Leistung, die wir gesondert anbieten. Ein Zutrittsrecht zu fremden Gebäuden haben weder Sie noch wir; den Zutritt organisiert der Auftraggeber, wir unterstützen mit Anschreiben. Rechtsfragen zu Haftung und Ausgleich klärt ein Rechtsanwalt.

So läuft es ab

  1. Umfang festlegen. Baumaßnahme, betroffene Gebäude, Zahl der Begehungen, besondere Leistungen. Wir weisen darauf hin, wenn der angefragte Umfang nicht ausreicht – Lücken lassen sich später nicht schließen.
  2. Zutritt organisieren. Sie erhalten eine Anschreiben-Vorlage für Nachbarn und Mieter; bei größeren Objekten koordinieren wir die Termine auf Wunsch selbst.
  3. Erstbegehung vor Baubeginn. Alle zugänglichen Bauteiloberflächen innen und außen, Befund für Befund mit Kennung, Maß und Foto. Bericht innerhalb von fünf Werktagen.
  4. Nachbegehung. Nach Abschluss der Arbeiten mit demselben Raster; bei Ereignissen während der Bauzeit eine Zwischenbegehung. Der Bericht benennt Veränderungen mit Maß.

Pakete und Preise

Festpreise je Gebäude nach einem kurzen Gespräch; Anfahrt in Berlin inklusive. Beweissicherungen beauftragen überwiegend Unternehmen – die Preise sind deshalb netto; Privatkunden zuzüglich 19 % MwSt.

Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus

ab 690 € je Gebäude · zzgl. USt.

Nachbegehung 60 % des Erstpreises

  • Erstbegehung innen und außen bis 2,5 Stunden
  • Risse mit Maß, Fotos mit Kennung, Lageplan und Skizzen
  • Bericht innerhalb von 5 Werktagen, digital und auf Papier
  • Anschreiben-Vorlage für den Zutritt
Angebot anfragen

Mehrfamilienhaus

ab 1.290 € je Gebäude · zzgl. USt.

bis 6 Wohnungen; je weitere Wohnung 90 € · Nachbegehung 60 %

  • Gebäudehülle, Treppenhaus, Keller, Dachraum, Gemeinschaftsflächen
  • Wohnungen nach Zugang; Terminkoordination mit Mietern auf Wunsch
  • Nicht zugängliche Bereiche dokumentiert
  • Bericht innerhalb von 5 Werktagen mit Unterschriftenfeld für die Eigentümer
Angebot anfragen

Baustellenpaket

nach Angebot, Richtwert ab 2.900 € für drei Gebäude · zzgl. USt.

Messtechnik über Messdienstleister gesondert

  • Mehrere Nachbargebäude an einem Bauvorhaben
  • Straßen, Gehwege und Außenanlagen nach § 3 Abs. 4 VOB/B
  • Rissmonitore; Erschütterungsmessung nach DIN 4150-3 koordiniert
  • Zwischen- und Nachbegehungen nach Bauablauf
Angebot anfragen
Warum BIB

Dokumentation, die ohne uns lesbar bleibt

Ein Beweissicherungsbericht wird gelesen, wenn es Streit gibt – oft Jahre später, von Menschen, die nie vor Ort waren. Deshalb bekommt bei uns jeder Befund eine Kennung, die in Plan, Text und Bild dieselbe ist, und der Bericht nennt, was wir nicht sehen konnten. Beweissicherungen und Gutachten für Gerichte und Versicherer gehören zu unserem Alltag.

Telefon +49 176 23581339 · info@ing-bassam.de · Rückmeldung innerhalb eines Werktags

Häufige Fragen

Muss der Nachbar uns in sein Haus lassen?

Nein, einen Anspruch darauf gibt es nicht. In der Praxis stimmen die meisten Nachbarn zu, weil die Dokumentation auch sie schützt: Ein Riss, der vorher festgehalten ist, kann später niemandem untergeschoben werden. Wir stellen Ihnen ein Anschreiben zur Verfügung. Wird der Zutritt verweigert, dokumentieren wir, was von öffentlich zugänglichen Flächen aus erkennbar ist, und halten die Verweigerung im Bericht fest.

Beweissicherung oder selbständiges Beweisverfahren?

Die technische Beweissicherung ist eine private Dokumentation, schnell und ohne Gericht; das selbständige Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO ist ein gerichtliches Verfahren mit anderer prozessualer Wirkung. Vor Baubeginn, wenn noch niemand streitet, ist die private Beweissicherung der übliche Weg. Welcher Weg in Ihrer Lage der richtige ist, klärt ein Rechtsanwalt.

Wann sollten wir beauftragen?

Vor dem ersten Eingriff: vor Abriss, Baugrube, Verbau, Rammarbeiten oder dem Rückbau nach einem Schaden. Rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen Vorlauf, damit Zutritte zu Nachbargebäuden organisiert werden können. Nach Baubeginn ist die Dokumentation nur noch eingeschränkt verwertbar.

Ersetzt die Beweissicherung die Zustandsfeststellung nach VOB/B?

Sie setzt sie fachlich um. § 3 Abs. 4 VOB/B verlangt vor Beginn der Arbeiten eine Niederschrift über den Zustand von Straßen, Geländeoberfläche und baulichen Anlagen im Baubereich, die Auftraggeber und Auftragnehmer anerkennen. Unser Bericht ist so aufgebaut, dass beide Seiten ihn unterzeichnen können.

Was kostet die Nachbegehung?

60 Prozent des Preises der Erstbegehung. Sie erfolgt nach Abschluss der Arbeiten mit demselben Raster wie die Erstbegehung; der Bericht stellt beide Zustände gegenüber und benennt Veränderungen mit Maß.

Zum Weiterlesen