Für Baurechtskanzleien und Parteien · Berlin

Privatgutachten und Parteiberatung im Bauprozess.

Gutachterliche Stellungnahmen zu Baumängeln, Bauschäden, Nachträgen und Bauzeit, Prüfung gegnerischer und gerichtlicher Gutachten, Beweisfragen für den Antrag und Begleitung im selbständigen Beweisverfahren. Technisch präzise, prozessual brauchbar, termintreu.

  • Rückmeldung innerhalb eines Werktags
  • Stellungnahmen in 10 Werktagen, Fristsachen nach Absprache
  • Sachgebiete: Bauschäden, Bauphysik, Baubetrieb
  • Abrechnung nach Stunden mit Kostenrahmen

Für wen

Rechtsanwälte

Sie brauchen Substanz für den Vortrag: Mängelsymptome präzise beschrieben, Ursachenhypothesen technisch begründet, Kosten mit Bandbreite, Beweisfragen so formuliert, dass der gerichtliche Sachverständige sie beantworten muss. Und jemanden, der das Gerichtsgutachten liest wie ein Prüfer.

Bauherren und Eigentümer als Partei

Sie haben einen Mangel, eine Gegenseite, die ihn bestreitet, und ein Verfahren vor sich. Sie brauchen eine Stellungnahme, die dem Anwalt die Technik liefert und vor dem Gerichtsgutachter besteht.

Bauunternehmen und Planer

Behauptete Mängel, abgelehnte Nachträge, bestrittene Bauzeitverlängerung. Sie brauchen die Prüfung gegen die anerkannten Regeln der Technik und eine baubetriebliche Begründung, die rechnet statt behauptet.

Was wir leisten

  • Gutachterliche Stellungnahme – Befund, Ursache, Beseitigung und Kosten zu Mängeln und Schäden, mit Normbezug und Fotos
  • Prüfung von Gerichts- und Gegengutachten – Methodik, Normbezug, Lücken, Widersprüche; Einwendungen und Ergänzungsfragen für die Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO
  • Beweisfragen – Formulierung für Beweisantrag und Beweisbeschluss, damit die Antwort des Sachverständigen den Streit auch entscheidet
  • Begleitung im selbständigen Beweisverfahren – Teilnahme am Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen, Hinweise auf Feststellungen, die sonst fehlen
  • Baubetriebliche Gutachten – gestörter Bauablauf, Bauzeitverlängerung, Nachträge dem Grunde und der Höhe nach, Mehrkosten
  • Kostenermittlung – Mängelbeseitigungskosten mit Bandbreite nach DIN 276, Prüfung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen
  • Zustandsdokumentation vor Sanierung – damit der Befund erhalten bleibt, wenn der Mandant nicht warten kann (technische Beweissicherung)
  • Erläuterung im Termin – als sachverständiger Beistand der Partei in der mündlichen Verhandlung oder bei der Anhörung des Gerichtsgutachters

Was Sie erhalten

Eine Stellungnahme, die Befund und Bewertung trennt, Normen und Quellen zitiert, Fotos und Kostenansätze mit Bandbreite enthält und die Grenzen der Untersuchung benennt. Vorab ein kurzes Memo mit dem Ergebnis, damit Sie früh wissen, wohin es geht. Auf Wunsch auf Englisch.

Was wir nicht tun

Keine Rechtsberatung, keine Gefälligkeitsgutachten. Wir schreiben, was wir fachlich vertreten können – auch wenn es dem Mandanten nicht gefällt; genau deshalb hält die Stellungnahme vor Gericht. Wer für eine Partei tätig war, wird im selben Verfahren nicht Gerichtssachverständiger.

So läuft es ab

  1. Konfliktprüfung und Unterlagen. Beteiligte, Objekt, Verfahrensstand; Akte, Fotos, vorliegende Gutachten. Wir nennen Umfang, Kostenrahmen und Termin.
  2. Ortstermin, wenn nötig. Im laufenden Beweisverfahren abgestimmt mit der Gegenseite; sonst mit dem Mandanten. Befund mit Maß und Foto.
  3. Stellungnahme. Entwurf zur fachlichen Rückfrage an die Kanzlei – Verständnisfragen ja, Einfluss auf das Ergebnis nein. Dann die Endfassung.
  4. Begleitung im Verfahren. Fragenkatalog, Ortstermin des Gerichtsgutachters, Stellungnahme zu dessen Gutachten, Erläuterung im Termin.

Honorar

Abrechnung nach Stunden mit schriftlichem Kostenrahmen; Überschreitung nur nach Freigabe. Alle Beträge zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Privatparteien bitten wir um einen Vorschuss von 50 Prozent.

Kurzstellungnahme

ab 890 € zzgl. USt.

Plausibilitätsprüfung eines Gutachtens, Erstbewertung einer Akte

  • Aktenstudium bis 6 Stunden
  • Bewertung von Methodik, Normbezug und Lücken
  • Memo (4–8 Seiten) mit Einwendungen und Ergänzungsfragen
  • Telefonische Besprechung mit der Kanzlei
Anfragen

Stellungnahme mit Ortstermin

ab 1.890 € zzgl. USt.

Mängel, Schäden, Beseitigungskosten

  • Ortstermin bis 3 Stunden mit Dokumentation
  • Auswertung von Akte, Plänen und Verträgen
  • Stellungnahme (15–25 Seiten) mit Befund, Bewertung, Kostenansatz
  • Besprechung; Lieferung innerhalb von 10 Werktagen nach dem Termin
Anfragen

Stunden und Termine

150 € je Stunde · zzgl. USt.

Baubetriebliche Gutachten nach Angebot, Richtwert ab 3.900 €

  • Teilnahme am Ortstermin des Gerichtssachverständigen
  • Gerichtstermine und Anhörungen, zuzüglich Fahrzeit
  • Formulierung von Beweisfragen, Prüfung von Nachträgen
  • Laufende Begleitung einer Kanzlei als Rahmenvereinbarung
Anfragen
Warum BIB

Wir kennen beide Seiten des Beweisbeschlusses

Gutachten im Auftrag von Gerichten und Versicherern gehören zu unserem Alltag. Wir wissen, welche Feststellungen ein Gerichtsgutachter braucht, welche Fragen er beantworten kann und wo Gutachten angreifbar werden. Dieses Wissen bekommen Ihre Mandanten – sachlich, dokumentiert, pünktlich.

Telefon +49 176 23581339 · info@ing-bassam.de · Rückmeldung innerhalb eines Werktags

Häufige Fragen

Wie schnell liegt eine Stellungnahme vor?

Rückmeldung zur Anfrage innerhalb eines Werktags, Kurzstellungnahmen in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der Unterlagen, Stellungnahmen mit Ortstermin innerhalb von zehn Werktagen nach dem Termin. Für Fristsachen nennen wir bei der Anfrage, ob und zu welchem Termin es geht – und halten den Termin.

Können Sie im selben Verfahren auch Gerichtssachverständiger sein?

Nein. Wer für eine Partei tätig war, kann im selben Verfahren nicht vom Gericht bestellt werden, ohne die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Wir prüfen vor jeder Annahme, ob eine Vorbefassung besteht, und sagen rechtzeitig ab.

Was bringt ein Privatgutachten vor Gericht?

Es ist qualifizierter Parteivortrag, den das Gericht zur Kenntnis nehmen und würdigen muss. Es substantiiert Mängelsymptome, Ursachenhypothesen und Kosten, liefert die Fragen für den Beweisantrag und zeigt Schwächen des Gerichtsgutachtens auf. Ob die Kosten erstattungsfähig sind, hängt vom Einzelfall ab und ist eine Frage für den Rechtsanwalt.

Arbeiten Sie auch für Bauunternehmen und Planer?

Ja. Wir prüfen behauptete Mängel gegen die anerkannten Regeln der Technik, bewerten Nachtragsbegründungen und Bauzeitverlängerungen und begleiten die Verteidigung ebenso wie die Anspruchsseite. Maßgeblich ist die Sachlage, nicht die Seite.

Übernehmen Sie Mandate außerhalb Berlins?

Aktenprüfungen und Stellungnahmen zu vorliegenden Gutachten erledigen wir bundesweit; Ortstermine und Gerichtstermine in Berlin und Brandenburg, darüber hinaus nach Absprache mit Fahrtkosten.

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