Mandate, in denen wir zuarbeiten
- Baurecht – Mängel und Schäden gegen die anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen und Toleranzen nach DIN 18202, Abnahmereife, Nachträge und Bauzeit
- Mietrecht bei Schimmel und Feuchte – ob Schimmel auf eine Wärmebrücke, auf Feuchte aus dem Bauteil oder auf die Nutzung zurückgeht, bewertet nach DIN 4108 und dem Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes (Schimmelgutachten)
- Wohnungseigentumsrecht – Ursache, Zuordnung jedes Befunds zu Bauteil und Schicht als technische Grundlage für die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, Kosten der Instandsetzung mit Bandbreite; die rechtliche Abgrenzung bleibt bei Ihnen
- Versicherungsrecht – Schadenursache und Schadenumfang, technische Abgrenzung von Ereignis und Verschleiß, Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen und Kosten; Sachverständiger einer Seite im Sachverständigenverfahren nach den Versicherungsbedingungen (Wasserschaden-Gutachten)
- Nachbarstreit nach Bauarbeiten – Zuordnung von Rissen und Setzungen zu Bauarbeiten, Vergleich mit vorhandenen Beweissicherungen, Bewertung von Fremdgutachten; ohne dokumentierten Vorzustand bleibt die Zuordnung oft eingeschränkt, und was sich nicht mehr feststellen lässt, steht als solches im Bericht
Was wir für das Mandat leisten
Leistungsumfang, Ablauf und Honorar im Einzelnen beschreibt die Seite Privatgutachten im Bauprozess.
Erstbewertung und Plausibilitätsprüfung
Sie haben eine Akte oder ein Gutachten und brauchen eine erste technische Einschätzung. Wir prüfen Methodik, Normbezug, Lücken und Widersprüche und fassen das Ergebnis in einer Kurzstellungnahme zusammen: ein Memo von vier bis acht Seiten mit Einwendungen und Fragen.
Gutachterliche Stellungnahme mit Ortstermin
Befund vor Ort mit Maß und Foto, Auswertung von Akte, Plänen und Verträgen, Bewertung von Ursache und Beseitigung mit Normbezug und ein Kostenansatz. Die Stellungnahme trennt Befund und Bewertung und benennt die Grenzen der Untersuchung.
Prüfung gegnerischer und gerichtlicher Gutachten
Wir lesen das Gutachten auf Methodik, Normbezug, Lücken und Widersprüche und formulieren Einwendungen und technisch gefasste Ergänzungsfragen, die Sie für die Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO verwenden können.
- Beweisfragen für das selbständige Beweisverfahren – technisch so gefasst, dass der gerichtliche Sachverständige sie eindeutig beantworten kann; ob und mit welchen Fragen der Antrag gestellt wird, entscheiden Sie
- Begleitung beim Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen – Teilnahme für Ihre Partei, Hinweise auf Feststellungen, die sonst fehlen
- Beweissicherung vor der Sanierung – damit der Befund erhalten bleibt, wenn der Mandant nicht warten kann (technische Beweissicherung)
- Mängelbeseitigungskosten – Kostenermittlung nach DIN 276 mit Bandbreite, Prüfung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen
- Bauzeit und Nachträge – baubetriebliche Gutachten zu gestörtem Bauablauf, Bauzeitverlängerung, Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach und Mehrkosten
- Erläuterung im Termin – als sachverständiger Beistand der Partei in der mündlichen Verhandlung oder bei der Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen
Ausführlich auf den Leistungsseiten
Kanzleien · Parteien im Bauprozess
Die ausführliche Beschreibung: Stellungnahmen zu Mängeln, Schäden, Nachträgen und Bauzeit, Prüfung gegnerischer Gutachten, Begleitung im Beweisverfahren – mit Ablauf und Honorar.
150 €/h Stellungnahmen ab 890 € · zzgl. USt.
Leistung und Honorar →
Vor Sanierung · vor Bauarbeiten
Der Zustand dokumentiert, bevor Sanierung oder Bauarbeiten ihn verändern – Risse mit Maß, jedes Bild mit Kennung, der Bericht mit Datum.
ab 690 € je Gebäude · zzgl. USt.
Leistung und Preise →
So arbeiten wir
Wir sind ein Ingenieurbüro für Bauwesen in Berlin mit Bauingenieuren (M. Sc.); Sachgebiete sind Bauschäden, Bauphysik und Baubetrieb.
Befund und Bewertung getrennt
Was wir festgestellt haben, steht getrennt von dem, wie wir es bewerten. Jede Bewertung nennt ihre Grundlage, Normen und Quellen sind zitiert, und was wir nicht feststellen konnten, steht als solches im Text.
Technik bei uns, Recht bei Ihnen
Wir beantworten technische Fragen – Befund, Ursache, Beseitigung, Kosten, Bauzeit. Die rechtliche Bewertung bleibt bei der Kanzlei. Den Entwurf erhalten Sie zur fachlichen Rückfrage: Verständnisfragen ja, Einfluss auf das Ergebnis nein.
Konfliktprüfung vor der Annahme
Vor jeder Annahme gleichen wir Parteien, Prozessbevollmächtigte, Objekt und beteiligte Firmen mit unseren bisherigen Aufträgen ab. Waren wir für die andere Seite tätig oder besteht eine Vorbefassung, zeigen wir das unverzüglich an und lehnen ab. Wer für eine Partei tätig war, nimmt den Gerichtsauftrag im selben Verfahren nicht an. Gerichtsaufträge beschreiben wir unter Für Gerichte und Versicherer.
Was Sie erhalten
Eine Stellungnahme, die ohne mündliche Erläuterung lesbar ist: Befund und Bewertung getrennt, jede Feststellung mit Kennung in Text, Plan und Bild, Normen und Quellen zitiert, Kostenansätze mit Bandbreite, Methoden und Grenzen der Untersuchung benannt. Vorab ein kurzes Memo mit dem Ergebnis. Berichte auf Deutsch und Englisch, wenn Mandant oder Gegenseite im Ausland sitzen.
Was wir nicht tun
Keine Rechtsberatung und keine Gefälligkeitsgutachten: Wir schreiben, was wir fachlich vertreten können, auch wenn es dem Mandanten nicht gefällt. Tragwerksnachweise, Baugrund und Haustechnik-Fachplanung übernehmen wir nicht; hier benennen wir geeignete Fachkollegen. Verfahren, die Thermografie, Leckortung oder Laboranalysen erfordern, veranlassen wir über Messdienstleister und Fachlabore und weisen die Kosten vorab aus.
So läuft es ab
- Anfrage und Konfliktprüfung. Beteiligte, Objekt, Verfahrensstand und Fristen; Rückmeldung innerhalb eines Werktags.
- Unterlagen und Erstbewertung. Akte, Fotos, Pläne, Verträge und vorliegende Gutachten. Wir nennen Umfang, Kostenrahmen und Termin; bei einer Kurzstellungnahme folgt das Memo mit Einwendungen und Fragen.
- Ortstermin, wenn nötig. Im laufenden Beweisverfahren abgestimmt mit der Gegenseite, sonst mit dem Mandanten. Befund mit Maß und Foto.
- Stellungnahme. Entwurf zur fachlichen Rückfrage an die Kanzlei, dann die Endfassung – Kurzstellungnahmen in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der Unterlagen, Stellungnahmen mit Ortstermin innerhalb von zehn Werktagen nach dem Termin.
- Begleitung im Verfahren. Fragenkatalog, Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen, Stellungnahme zu dessen Gutachten, Erläuterung im Termin.
Honorar
Abrechnung nach Stunden mit schriftlichem Kostenrahmen; Überschreitung nur nach Freigabe. Alle Beträge auf dieser Seite sind netto; für Privatparteien zuzüglich 19 % MwSt. Bei Privatparteien bitten wir um einen Vorschuss von 50 Prozent. Anfahrt zu Ortsterminen innerhalb Berlins inklusive; Umland nach Entfernung, vorher genannt. Für Schimmel und Feuchte sowie für Wasserschäden gibt es eigene Pakete, beschrieben unter Schimmelgutachten und Wasserschaden-Gutachten; dort verstehen sich die Preise für Privatkunden inkl. 19 % MwSt., für Unternehmen und Verwaltungen netto. Welches Paket zum Mandat passt, sagen wir Ihnen bei der Anfrage.
Kurzstellungnahme
ab 890 € zzgl. USt.
Erstbewertung einer Akte, Plausibilitätsprüfung eines Gutachtens
- Aktenstudium bis 6 Stunden
- Bewertung von Methodik, Normbezug und Lücken
- Memo (4–8 Seiten) mit Einwendungen und Ergänzungsfragen
- Telefonische Besprechung mit der Kanzlei
Anfragen
Stellungnahme mit Ortstermin
ab 1.890 € zzgl. USt.
Mängel, Schäden, Beseitigungskosten
- Ortstermin bis 3 Stunden mit Dokumentation
- Auswertung von Akte, Plänen und Verträgen
- Stellungnahme (15–25 Seiten) mit Befund, Bewertung, Kostenansatz
- Besprechung; Lieferung innerhalb von 10 Werktagen nach dem Termin
Anfragen
Stunden und Termine
150 € je Stunde · zzgl. USt.
Baubetriebliche Gutachten nach Angebot, Richtwert ab 3.900 € zzgl. USt.
- Formulierung von Beweisfragen, Prüfung von Nachträgen
- Teilnahme am Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen
- Gerichtstermine und Anhörungen, zuzüglich Fahrzeit
- Laufende Begleitung einer Kanzlei als Rahmenvereinbarung
Anfragen
Arbeitsweise
Die Technik für Ihren Vortrag – die Rechtsfrage bleibt bei Ihnen
Sie brauchen Substanz für den Vortrag: Mängelsymptome präzise beschrieben, Ursachen technisch begründet, Kosten mit Bandbreite, Beweisfragen so gefasst, dass der gerichtliche Sachverständige sie eindeutig beantworten kann. Das liefern wir sachlich und dokumentiert, mit Normbezug und den Grenzen der Untersuchung.
Telefon +49 176 23581339 · info@ing-bassam.de · Rückmeldung innerhalb eines Werktags
Häufige Fragen
Beraten Sie uns auch rechtlich?
Nein. Wir beantworten technische Fragen: Befund, Ursache, Beseitigung, Kosten und Bauzeit. Ob daraus ein Anspruch folgt, welche Fristen laufen und ob Kosten erstattungsfähig sind, beurteilt die Kanzlei.
Können Sie im selben Verfahren auch gerichtlicher Sachverständiger sein?
Nein. Wer für eine Partei tätig war, nimmt den Gerichtsauftrag im selben Verfahren nicht an. Vor jeder Annahme gleichen wir Parteien, Prozessbevollmächtigte, Objekt und beteiligte Firmen mit unseren bisherigen Aufträgen ab. Waren wir für die andere Seite tätig oder besteht eine Vorbefassung, zeigen wir das unverzüglich an und lehnen ab.
Wie schnell liegt eine Stellungnahme vor?
Rückmeldung zur Anfrage innerhalb eines Werktags, Kurzstellungnahmen in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der Unterlagen, Stellungnahmen mit Ortstermin innerhalb von zehn Werktagen nach dem Termin. Für Fristsachen nennen wir bei der Anfrage, ob und zu welchem Termin es geht.
Formulieren Sie die Beweisfragen für den Antrag?
Wir formulieren die technischen Fragen – welcher Befund, welche Ursache, welche Maßnahme, welche Kosten – so, dass der gerichtliche Sachverständige sie eindeutig beantworten kann. Ob ein selbständiges Beweisverfahren beantragt wird und mit welchen Fragen, entscheiden Sie.
Erhalten wir die Stellungnahme auch auf Englisch?
Ja. Berichte erstellen wir auf Deutsch und Englisch, etwa für Mandanten oder Beteiligte im Ausland. Welche Fassung im Verfahren vorgelegt wird, entscheiden Sie.
Übernehmen Sie Mandate außerhalb Berlins?
Aktenprüfungen und Stellungnahmen zu vorliegenden Gutachten erledigen wir bundesweit; Ortstermine und Gerichtstermine in Berlin und Brandenburg, darüber hinaus nach Absprache mit Fahrtkosten.
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