Berlin und Brandenburg · Bauschäden, Bauphysik, Baubetrieb

Gerichts- und Versicherungsgutachten – termintreu und nachvollziehbar.

Für Zivilgerichte, Schiedsstellen und Versicherer erstatten wir Gutachten zu Bauschäden, Baumängeln, Feuchte und Schimmel, Wasserschäden, Bauzeit und Baukosten – nach Beweisbeschluss oder Rahmenvereinbarung, mit verbindlichen Bearbeitungszeiten und einer Dokumentation, die der Prüfung durch die Gegenseite standhält.

  • Übernahme innerhalb von 2 Werktagen geprüft
  • Ortstermin mit allen Beteiligten koordiniert
  • Beantwortet werden die gestellten Fragen – nicht mehr, nicht weniger
  • Vergütung nach JVEG oder Rahmenvereinbarung

Sachgebiete

  • Schäden an Gebäuden – Feststellung, Ursachenermittlung und Bewertung: Feuchte, Risse, Abdichtung, Dach, Fassade, Keller
  • Baumängel in Hochbau und Ausbau – anerkannte Regeln der Technik, DIN-Normen, Toleranzen nach DIN 18202, Abnahmereife
  • Bauphysik – Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schimmel (DIN 4108, Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes), Tauwasser, Wärmebrücken
  • Wasser- und Leitungswasserschäden – Ursache, Umfang, Erforderlichkeit von Trocknung und Wiederherstellung, Kosten
  • Bauablauf und Bauzeit – gestörter Bauablauf, Bauzeitverlängerung, Nachträge dem Grunde und der Höhe nach
  • Baukosten – Mängelbeseitigungskosten, Wiederherstellungskosten, Kostenermittlung nach DIN 276 mit Bandbreiten
  • Zustandsfeststellung – Beweissicherung vor und nach Bauarbeiten, Zustand vor Sanierung, Differenzbetrachtung
  • Nicht übernommen – Tragwerksnachweise, Baugrund, Haustechnik-Fachplanung; hier benennen wir geeignete Fachkollegen oder regen die Hinzuziehung an

Für Gerichte

Annahme und Prüfung

Nach § 407a ZPO prüfen wir unverzüglich, ob der Auftrag in unser Sachgebiet fällt und ohne weitere Sachverständige zu erledigen ist. Antwort innerhalb von zwei Werktagen – mit voraussichtlichen Kosten für den Vorschuss und dem Fertigstellungstermin.

Ortstermin

Ladung aller Parteien und Bevollmächtigten mit angemessener Frist, Protokoll der Anwesenden, Feststellungen mit Maß und Foto. Keine Gespräche mit einer Seite allein, keine Entgegennahme von Unterlagen ohne Weiterleitung über das Gericht.

Gutachten

Gegliedert nach den Beweisfragen, Befund und Bewertung getrennt, Methoden, Normen und Unsicherheiten benannt. Ergänzungsgutachten und mündliche Erläuterung im Termin gehören dazu. Bei Zweifeln über Inhalt und Umfang des Auftrags holen wir die Klärung des Gerichts ein, statt zu raten.

Für Versicherer und Regulierer

Gebäude und Leitungswasser

Schadenursache, Schadenumfang, technische Abgrenzung von Ereignis und Verschleiß, Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen und Kosten, Prüfung von Angeboten und Rechnungen. Erstbesichtigung meist innerhalb von drei Werktagen.

Haftpflicht und Nachbarschäden

Zuordnung von Rissen und Setzungen zu Bauarbeiten, Vergleich mit Beweissicherungen, Bewertung von Fremdgutachten, Begleitung von Verhandlungen mit der technischen Grundlage.

Sachverständigenverfahren

Als Sachverständiger einer Seite oder als Obmann im Sachverständigenverfahren nach den Versicherungsbedingungen (§ 84 VVG). Berichte in Ihrer Struktur und Vorlage, digital mit Fotodokumentation; Rahmenvereinbarungen mit Reaktionszeiten und Pauschalen nach Schadenklasse.

Was Sie erhalten

Ein Gutachten, das ohne mündliche Erläuterung lesbar ist: Auftrag und Fragen, Unterlagen, Ortstermin mit Beteiligten, Feststellungen mit Kennung in Text, Plan und Bild, Bewertung mit Normbezug, Kostenansätze mit Bandbreite, verbleibende Unsicherheiten. Fertigstellung zu dem Termin, den wir mit der Annahme genannt haben.

Was wir nicht tun

Keine Rechtsfragen beantworten, keine Fragen über den Beweisbeschluss hinaus, keine Partei bevorzugen. Wer für eine Partei tätig war, nimmt den Gerichtsauftrag im selben Verfahren nicht an. Verfahren, die Thermografie, Leckortung oder Laboranalysen erfordern, veranlassen wir über Messdienstleister und Fachlabore und weisen die Kosten vorab aus.

So läuft es ab

  1. Eingang. Beweisbeschluss oder Schadenanzeige per E-Mail oder Post. Prüfung von Sachgebiet, Vorbefassung und Kapazität; Antwort innerhalb von zwei Werktagen mit Termin und Kostenschätzung.
  2. Akte und Ortstermin. Aktenstudium, Anforderung fehlender Unterlagen über das Gericht oder den Versicherer, Ortstermin mit allen Beteiligten; bei Versicherungsschäden meist innerhalb von drei Werktagen.
  3. Gutachten. Ausarbeitung nach den gestellten Fragen; Hinweis nach § 407a Abs. 4 ZPO, wenn die Kosten den Vorschuss erheblich übersteigen oder außer Verhältnis zum Streitwert stehen.
  4. Ergänzung und Erläuterung. Stellungnahme zu Einwendungen, Ergänzungsgutachten, Erläuterung in der mündlichen Verhandlung oder im Regulierungsgespräch.

Vergütung

Für gerichtliche Aufträge gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) mit der Honorargruppe des jeweiligen Sachgebiets. Für Versicherer und Regulierer vereinbaren wir Stundensätze oder Pauschalen; alle Beträge zuzüglich Umsatzsteuer.

Gerichtsgutachten

JVEG Honorargruppe nach Sachgebiet

Kostenschätzung für den Vorschuss mit der Annahme

  • Gutachten nach Beweisbeschluss, selbständiges Beweisverfahren, Ergänzungsgutachten
  • Ortstermin mit Ladung aller Beteiligten
  • Mündliche Erläuterung im Termin
  • Fertigstellungstermin verbindlich genannt
Anfrage für Gerichte

Schadengutachten für Versicherer

ab 890 € zzgl. USt.

Kurzbericht bei Kleinschäden ab 390 € zzgl. USt.

  • Ortstermin, Ursache, Umfang, Erforderlichkeit, Kosten
  • Prüfung von Angeboten und Rechnungen
  • Bericht in Ihrer Vorlage mit Fotodokumentation
  • Erstbesichtigung meist innerhalb von 3 Werktagen
Anfrage für Versicherer

Großschäden und Rahmenvereinbarung

150 € je Stunde · zzgl. USt.

Kostenrahmen schriftlich, Überschreitung nur nach Freigabe

  • Mehrere Einheiten oder Gebäude, Sanierungsbegleitung
  • Sachverständigenverfahren als Sachverständiger oder Obmann
  • Rahmenvereinbarung mit Reaktionszeiten und Pauschalen nach Schadenklasse
  • Berichte auf Deutsch und Englisch
Rahmenvereinbarung anfragen
Arbeitsweise

Ein Gutachten muss ohne uns lesbar bleiben

Wer unser Gutachten liest, war nicht beim Ortstermin. Deshalb trägt jeder Befund eine Kennung, die in Text, Plan und Bild dieselbe ist, jede Bewertung nennt ihre Grundlage, und was wir nicht feststellen konnten, steht als solches im Text. Termine, die wir nennen, halten wir – weil Verfahren an ihnen hängen.

info@ing-bassam.de · Straße am Flugplatz 6a, 12487 Berlin · Rückmeldung innerhalb eines Werktags

Häufige Fragen

Wie schnell erfahren wir, ob Sie den Auftrag übernehmen?

Innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang des Beweisbeschlusses oder der Schadenanzeige. Wir prüfen Sachgebiet, Vorbefassung und Kapazität und nennen mit der Zusage den Zeitpunkt der Fertigstellung und bei Gerichtsaufträgen die voraussichtlichen Kosten für den Vorschuss.

Wie prüfen Sie die Befangenheit?

Vor jeder Annahme gleichen wir Parteien, Prozessbevollmächtigte, Objekt und beteiligte Firmen mit unseren bisherigen Aufträgen ab. Besteht eine Vorbefassung oder eine geschäftliche Beziehung, zeigen wir das unverzüglich an und lehnen ab.

Was ist, wenn die Kosten den Vorschuss übersteigen?

Dann weisen wir das Gericht rechtzeitig darauf hin, wie es § 407a Abs. 4 ZPO verlangt, und warten die Entscheidung ab, bevor weitere Kosten entstehen. Dasselbe gilt für Versicherer bei einem vereinbarten Kostenrahmen.

Übernehmen Sie Aufträge außerhalb Berlins?

Ortstermine in Berlin und Brandenburg; in angrenzenden Regionen nach Absprache. Aktengutachten und Stellungnahmen zu vorliegenden Gutachten ortsunabhängig.

Welche Qualifikation hat das Büro?

Wir sind ein Ingenieurbüro für Bauwesen in Berlin mit Bauingenieuren (M. Sc.); Sachgebiete sind Bauschäden, Bauphysik und Baubetrieb. Angaben zu Ausbildung, Fortbildung und bisherigen Tätigkeitsfeldern übersenden wir Gerichten und Versicherern auf Anfrage.

Zum Weiterlesen