Annahme und Prüfung
Nach § 407a ZPO prüfen wir unverzüglich, ob der Auftrag in unser Sachgebiet fällt und ohne weitere Sachverständige zu erledigen ist. Antwort innerhalb von zwei Werktagen – mit voraussichtlichen Kosten für den Vorschuss und dem Fertigstellungstermin.
Ortstermin
Ladung aller Parteien und Bevollmächtigten mit angemessener Frist, Protokoll der Anwesenden, Feststellungen mit Maß und Foto. Keine Gespräche mit einer Seite allein, keine Entgegennahme von Unterlagen ohne Weiterleitung über das Gericht.
Gutachten
Gegliedert nach den Beweisfragen, Befund und Bewertung getrennt, Methoden, Normen und Unsicherheiten benannt. Ergänzungsgutachten und mündliche Erläuterung im Termin gehören dazu. Bei Zweifeln über Inhalt und Umfang des Auftrags holen wir die Klärung des Gerichts ein, statt zu raten.
Gebäude und Leitungswasser
Schadenursache, Schadenumfang, technische Abgrenzung von Ereignis und Verschleiß, Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen und Kosten, Prüfung von Angeboten und Rechnungen. Erstbesichtigung meist innerhalb von drei Werktagen.
Haftpflicht und Nachbarschäden
Zuordnung von Rissen und Setzungen zu Bauarbeiten, Vergleich mit Beweissicherungen, Bewertung von Fremdgutachten, Begleitung von Verhandlungen mit der technischen Grundlage.
Sachverständigenverfahren
Als Sachverständiger einer Seite oder als Obmann im Sachverständigenverfahren nach den Versicherungsbedingungen (§ 84 VVG). Berichte in Ihrer Struktur und Vorlage, digital mit Fotodokumentation; Rahmenvereinbarungen mit Reaktionszeiten und Pauschalen nach Schadenklasse.
Was Sie erhalten
Ein Gutachten, das ohne mündliche Erläuterung lesbar ist: Auftrag und Fragen, Unterlagen, Ortstermin mit Beteiligten, Feststellungen mit Kennung in Text, Plan und Bild, Bewertung mit Normbezug, Kostenansätze mit Bandbreite, verbleibende Unsicherheiten. Fertigstellung zu dem Termin, den wir mit der Annahme genannt haben.
Was wir nicht tun
Keine Rechtsfragen beantworten, keine Fragen über den Beweisbeschluss hinaus, keine Partei bevorzugen. Wer für eine Partei tätig war, nimmt den Gerichtsauftrag im selben Verfahren nicht an. Verfahren, die Thermografie, Leckortung oder Laboranalysen erfordern, veranlassen wir über Messdienstleister und Fachlabore und weisen die Kosten vorab aus.
Für gerichtliche Aufträge gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) mit der Honorargruppe des jeweiligen Sachgebiets. Für Versicherer und Regulierer vereinbaren wir Stundensätze oder Pauschalen; alle Beträge zuzüglich Umsatzsteuer.
Gerichtsgutachten
JVEG Honorargruppe nach Sachgebiet
Kostenschätzung für den Vorschuss mit der Annahme
- Gutachten nach Beweisbeschluss, selbständiges Beweisverfahren, Ergänzungsgutachten
- Ortstermin mit Ladung aller Beteiligten
- Mündliche Erläuterung im Termin
- Fertigstellungstermin verbindlich genannt
Anfrage für Gerichte
Schadengutachten für Versicherer
ab 890 € zzgl. USt.
Kurzbericht bei Kleinschäden ab 390 € zzgl. USt.
- Ortstermin, Ursache, Umfang, Erforderlichkeit, Kosten
- Prüfung von Angeboten und Rechnungen
- Bericht in Ihrer Vorlage mit Fotodokumentation
- Erstbesichtigung meist innerhalb von 3 Werktagen
Anfrage für Versicherer
Großschäden und Rahmenvereinbarung
150 € je Stunde · zzgl. USt.
Kostenrahmen schriftlich, Überschreitung nur nach Freigabe
- Mehrere Einheiten oder Gebäude, Sanierungsbegleitung
- Sachverständigenverfahren als Sachverständiger oder Obmann
- Rahmenvereinbarung mit Reaktionszeiten und Pauschalen nach Schadenklasse
- Berichte auf Deutsch und Englisch
Rahmenvereinbarung anfragen
Arbeitsweise
Ein Gutachten muss ohne uns lesbar bleiben
Wer unser Gutachten liest, war nicht beim Ortstermin. Deshalb trägt jeder Befund eine Kennung, die in Text, Plan und Bild dieselbe ist, jede Bewertung nennt ihre Grundlage, und was wir nicht feststellen konnten, steht als solches im Text. Termine, die wir nennen, halten wir – weil Verfahren an ihnen hängen.
info@ing-bassam.de · Straße am Flugplatz 6a, 12487 Berlin · Rückmeldung innerhalb eines Werktags