Schadenarten
Wir sind Bauingenieure (M. Sc.); unsere Sachgebiete sind Bauschäden, Bauphysik und Baubetrieb. Für Versicherer und Regulierer bearbeiten wir daraus drei Gruppen von Schäden und übernehmen Sachverständigenverfahren. Gutachten im Auftrag von Gerichten beschreiben wir unter Für Gerichte und Versicherer.
Gebäude und Leitungswasser
Leitungswasser, Abwasser oder Niederschlag über Dach und Fassade: Herkunft des Wassers, betroffene Bauteile und Schichten, Schadenumfang, technische Abgrenzung von Ereignis und Verschleiß, technische Zuordnung zu Gemeinschafts- und Sondereigentum. Den Zustand dokumentieren wir möglichst, bevor getrocknet und ausgebaut wird. Mehr unter Wasserschaden-Gutachten.
Feuchte und Schimmel als Folgeschaden
Ob ein Befall Folge des gemeldeten Leitungswasserschadens ist oder auf eine Wärmebrücke oder die Nutzung zurückgeht: Wir erfassen Lage und Ausdehnung des Befalls und die Bauteilfeuchte als Hinweis auf eine Leckage, prüfen die Wärmebrücke rechnerisch und stellen dem das Raumklima gegenüber, bei Bedarf aus einer Langzeitaufzeichnung über zwei bis vier Wochen in bis zu drei Räumen; der Bericht folgt dann nach ihrem Ende. Abgerechnet wird diese Prüfung als Schimmelgutachten ab 990 € zzgl. USt.; Langzeitaufzeichnung des Raumklimas zusätzlich 290 € zzgl. USt. Mehr unter Schimmelgutachten.
Haftpflicht- und Nachbarschäden
Zuordnung von Rissen und Setzungen zu Bauarbeiten, Vergleich mit vorliegenden Beweissicherungen, Bewertung von Fremdgutachten. Wie das abläuft, steht unter Risse und Setzungen nach Bauarbeiten.
Sachverständigenverfahren
Als Sachverständiger einer Seite oder als Obmann im Sachverständigenverfahren nach den Versicherungsbedingungen (§ 84 VVG). Wir beantworten die technischen Fragen des Verfahrens; Fragen zur Auslegung der Bedingungen klärt ein Rechtsanwalt.
Was Sie im Schadenverlauf erhalten
- Auftrag. Schadenanzeige und Unterlagen per E-Mail. Wir prüfen Sachgebiet, Vorbefassung und Kapazität, nennen mit der Zusage den Zeitpunkt der Fertigstellung und sagen Ihnen, was bis zum Termin unverändert bleiben sollte.
- Erstbesichtigung. Meist innerhalb von drei Werktagen und möglichst vor Trocknung und Ausbau: Schadenbild, Feuchteverteilung, betroffene Bauteile und Schichten, Fotodokumentation, Hinweise auf Asbest oder künstliche Mineralfasern, die vor dem Ausbau zu prüfen sind. Bei streitiger Ursache der Hinweis, ausgebaute Teile wie das Rohrstück mit der Schadstelle zu sichern.
- Ursache und Umfang. Herkunft des Schadens, technische Abgrenzung von Ereignis und Verschleiß, technische Zuordnung zu Gemeinschafts- und Sondereigentum, Umfang der betroffenen Bauteile; Folgeschäden wie Schimmel und Geruch. Hinweise auf eine beeinträchtigte Tragfähigkeit durchfeuchteter Holzbalkendecken oder auf betroffene Elektroinstallation halten wir fest; die Prüfung übernehmen ein Tragwerksplaner oder eine Elektrofachkraft, hier benennen wir geeignete Fachkollegen.
- Maßnahmen und Kosten. Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen und Kosten; Prüfung von Trocknungskonzept, Angeboten und Rechnungen, auch daraufhin, welche Positionen Wiederherstellung sind und welche über den vorherigen Zustand hinausgehen.
- Sanierungsbegleitung. Auf Wunsch begleiten wir Kontrollmessungen und die Abnahme der Sanierung mit Protokoll und prüfen die Schlussrechnung.
- Regulierungsgespräch. Stellungnahme zu Einwendungen und Erläuterung im Regulierungsgespräch: die technische Grundlage, auf der Sie regulieren. Aktengutachten und Stellungnahmen zu vorliegenden Gutachten erstellen wir auch ohne Ortstermin und für Objekte außerhalb von Berlin und Brandenburg.
Was ein Schadengutachten enthält
Das Schadengutachten gliedert sich in die folgenden Teile. Der Kurzbericht bei Kleinschäden umfasst dagegen die Besichtigung des Schadens und einen Kurzbericht in Ihrer Vorlage, digital mit Fotodokumentation.
- Auftrag und Unterlagen – Ihre Fragen, die ausgewerteten Unterlagen, der Ortstermin mit den Beteiligten
- Befund getrennt von Bewertung – jede Feststellung mit einer Kennung, die in Text, Plan und Bild dieselbe ist
- Ursache – mit ihrer Wahrscheinlichkeit; kommen mehrere Ursachen in Betracht, jede mit Begründung
- Maßnahmen und Kosten – Erforderlichkeit und Angemessenheit, Kostenansätze mit Bandbreite
- Grenzen – was nicht geöffnet oder nicht eingesehen werden konnte und welche Unsicherheiten bleiben
- Form – in Ihrer Struktur und Vorlage, digital mit Fotodokumentation, auf Deutsch oder Englisch
Messverfahren
Verfahren wie Thermografie, Leckortung oder Laboranalysen veranlassen wir über Messdienstleister und Fachlabore und weisen die Kosten vorab aus. Welche Verfahren sinnvoll sind, hängt vom Bauteil und von der Frage ab. Die Ergebnisse bewerten wir im Gutachten und ordnen sie den Bauteilen zu.
Was wir nicht tun
Wir trocknen und sanieren nicht und sind an keiner Sanierungsfirma beteiligt. Über Deckung und Regulierung entscheiden Sie; Rechtsfragen, etwa zur Auslegung der Versicherungsbedingungen oder zu Haftung und Ausgleich, klärt ein Rechtsanwalt. Tragwerksnachweise, Baugrund und Haustechnik-Fachplanung übernehmen wir nicht; hier benennen wir geeignete Fachkollegen.
Risse und Setzungen nach Bauarbeiten
Bei Haftpflicht- und Nachbarschäden geht es meist um die Frage, ob ein Riss durch die Bauarbeiten entstanden ist oder schon vorher da war. Wie belastbar die Antwort ausfällt, hängt davon ab, ob der Zustand vor Baubeginn in einer technischen Beweissicherung dokumentiert wurde. Eine Beweissicherung stellt einen Zustand fest, keine Ursache; die Zuordnung zu den Bauarbeiten ist Aufgabe des Schadengutachtens.
Mit Beweissicherung
Wir vergleichen Befund für Befund mit dem dokumentierten Vorzustand: Risse mit Verlauf, Breite und Versatz der Rissufer. Veränderungen benennen wir mit Maß.
Ohne Beweissicherung
Wir stellen den vorhandenen Zustand fest und bewerten Rissbild, Verlauf und Breite. Ohne dokumentierten Vorzustand bleibt die Zuordnung oft eingeschränkt; was sich nicht mehr feststellen lässt, steht als solches im Bericht.
Messungen und Fremdgutachten
Rissmonitore, Erschütterungsmessung nach DIN 4150-3 und Höhenmessungen veranlassen wir über Messdienstleister und Vermesser und weisen die Kosten vorab aus. Vorliegende Gutachten und Beweissicherungen anderer Büros bewerten wir fachlich.
Honorar
Alle Beträge zuzüglich Umsatzsteuer; ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach einem kurzen Gespräch. Anfahrt innerhalb Berlins inklusive; Umland nach Entfernung, vorher genannt. Gerichtsaufträge und ihre Vergütung nach JVEG beschreiben wir unter Für Gerichte und Versicherer.
Kurzbericht
ab 390 € zzgl. USt.
bei Kleinschäden
- Besichtigung des Schadens
- Kurzbericht in Ihrer Vorlage, digital mit Fotodokumentation
- Erstbesichtigung meist innerhalb von 3 Werktagen
- Mehraufwand nur nach Ihrer Freigabe
Kurzbericht anfragen
Schadengutachten
ab 890 € zzgl. USt.
Erstbesichtigung meist innerhalb von 3 Werktagen
- Ortstermin, Ursache, Umfang, Erforderlichkeit, Kosten
- Technische Abgrenzung von Ereignis und Verschleiß
- Prüfung von Angeboten und Rechnungen
- Bericht in Ihrer Vorlage mit Fotodokumentation
Schadengutachten anfragen
Großschäden und Rahmenvereinbarung
150 € je Stunde · zzgl. USt.
Kostenrahmen schriftlich, Überschreitung nur nach Freigabe
- Mehrere Einheiten oder Gebäude, Sanierungsbegleitung
- Sachverständigenverfahren als Sachverständiger oder Obmann
- Rahmenvereinbarung mit Reaktionszeiten und Pauschalen nach Schadenklasse
- Berichte auf Deutsch und Englisch
Rahmenvereinbarung anfragen
Rahmenvereinbarung
Feste Abläufe für wiederkehrende Schäden
Wer regelmäßig Schäden in Berlin und Brandenburg reguliert, braucht feste Wege. In einer Rahmenvereinbarung legen wir Reaktionszeiten, Pauschalen nach Schadenklasse und die Struktur Ihrer Berichte fest. Großschäden und Aufwand außerhalb der Pauschalen rechnen wir mit 150 € je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer ab, mit schriftlichem Kostenrahmen; überschritten wird er nur nach Ihrer Freigabe.
info@ing-bassam.de · Straße am Flugplatz 6a, 12487 Berlin · Rückmeldung innerhalb eines Werktags
Häufige Fragen
Wie schnell ist die Erstbesichtigung möglich?
Bei Versicherungsschäden meist innerhalb von drei Werktagen, weil der Zustand vor Trocknung und Ausbau dokumentiert werden sollte. Sagen Sie uns mit dem Auftrag, ob Trocknung oder Rückbau bereits angekündigt sind; dann richten wir den Termin danach.
Erstellen Sie die Berichte in unserer Vorlage?
Ja. Berichte erstellen wir in Ihrer Struktur und Vorlage, digital mit Fotodokumentation, auf Deutsch oder Englisch. Befund und Bewertung bleiben getrennt, und jeder Befund trägt eine Kennung, die in Text, Plan und Bild dieselbe ist.
Wie gehen Sie mit Leckortung, Thermografie oder Laboranalysen um?
Diese Verfahren veranlassen wir bei Bedarf über Messdienstleister und Fachlabore und weisen die Kosten vorab aus. Die Ergebnisse bewerten wir im Gutachten und ordnen sie den Bauteilen zu.
Übernehmen Sie Sachverständigenverfahren nach den Versicherungsbedingungen?
Ja, als Sachverständiger einer Seite oder als Obmann im Sachverständigenverfahren nach den Versicherungsbedingungen (§ 84 VVG). Vor jeder Annahme gleichen wir Beteiligte, Objekt und beteiligte Firmen mit unseren bisherigen Aufträgen ab. Waren wir für die andere Seite tätig oder besteht, für die Rolle als Obmann, eine Vorbefassung oder geschäftliche Beziehung zu einer Seite, zeigen wir das unverzüglich an und lehnen ab. Fragen zur Auslegung der Bedingungen klärt ein Rechtsanwalt.
Was passiert, wenn der Kostenrahmen nicht ausreicht?
Dann sagen wir Ihnen das rechtzeitig und warten Ihre Freigabe ab, bevor weitere Kosten entstehen. Der Kostenrahmen wird schriftlich vereinbart; überschritten wird er nur nach Freigabe.
Welche Qualifikation hat das Büro?
Wir sind ein Ingenieurbüro für Bauwesen in Berlin mit Bauingenieuren (M. Sc.); Sachgebiete sind Bauschäden, Bauphysik und Baubetrieb. Angaben zu Ausbildung, Fortbildung und bisherigen Tätigkeitsfeldern übersenden wir Versicherern auf Anfrage.
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