Bauphysik Grundlagen

Taupunkt, Oberflächentemperatur und Schimmelkriterium

Von M. Sc. Karim Abu Elkheir · · etwa 22 Minuten Lesezeit

Schimmel an einer Innenoberfläche entsteht nicht erst dann, wenn Tauwasser sichtbar wird, sondern schon deutlich oberhalb der Taupunkttemperatur. Als Schimmelkriterium gilt in der Bauphysik eine relative Feuchte von 80 Prozent unmittelbar an der Bauteiloberfläche. Unter den für Wohnnutzung angesetzten Randbedingungen von 20 Grad Celsius Raumluft, 50 Prozent relativer Raumluftfeuchte und minus 5 Grad Celsius Außenluft entspricht das einer Oberflächentemperatur von 12,6 Grad Celsius. Der Taupunkt derselben Raumluft liegt dagegen bei 9,3 Grad Celsius.12 Die Antwort auf die Frage nach der kritischen Oberflächentemperatur lautet deshalb: nicht der Taupunkt ist maßgebend, sondern ein Wert rund drei Kelvin darüber. Der Taupunkt selbst folgt aus Lufttemperatur und relativer Luftfeuchte über die Sättigungsdampfdruckkurve und lässt sich mit einer Näherungsformel oder aus Tabellen bestimmen. Der Beitrag erläutert die vier maßgebenden Größen, die Rechenwege, den dimensionslosen Temperaturfaktor der Innenoberfläche, die Einflüsse von Wärmebrücken und Nutzung sowie die Grenzen des Kriteriums in der Begutachtung.

Vier Größen bestimmen das Schimmelrisiko an einer Bauteiloberfläche

Die Beurteilung eines Schimmelrisikos an einer Innenoberfläche führt immer auf vier Größen zurück: die Temperatur der Raumluft, die relative Feuchte der Raumluft, die Temperatur der betrachteten Bauteiloberfläche und die daraus folgende relative Feuchte unmittelbar an dieser Oberfläche. Die ersten drei Größen sind messbar, die vierte ergibt sich aus ihnen. Warme Raumluft kann mehr Wasserdampf aufnehmen als kalte; die aufnehmbare Höchstmenge wird als Sättigung bezeichnet.3 Trifft die Raumluft auf eine kühlere Oberfläche, kühlt die Luftschicht an dieser Oberfläche ab, und ihre relative Feuchte steigt, obwohl sich die absolute Wasserdampfmenge im Raum nicht geändert hat. Genau dieser Anstieg der oberflächennahen Feuchte ist der Mechanismus, der Schimmel möglich macht.

Die Taupunkttemperatur ist die Temperatur, bei der feuchte Luft gesättigt ist und Tauwasser ausfällt. Sie wird allein durch die Lufttemperatur und die relative Luftfeuchte bestimmt und liegt umso näher an der Lufttemperatur, je höher die relative Luftfeuchte ist; bei einer relativen Luftfeuchte von 100 Prozent stimmen Taupunkttemperatur und Lufttemperatur überein.1 Für ein Raumklima von 20 Grad Celsius und 50 Prozent relativer Luftfeuchte beträgt die Taupunkttemperatur 9,3 Grad Celsius.1 Sinkt die Oberflächentemperatur eines Bauteils unter diesen Wert, fällt an der Oberfläche unter idealisierten Annahmen Tauwasser an.2 Der Taupunkt ist damit eine physikalisch klar definierte Grenze – aber nicht die Grenze, an der Schimmel beginnt.

Der Unterschied zwischen Tauwasser und Schimmel liegt im Verhalten der Baustoffe. Eine Glasscheibe oder ein Metallprofil verhält sich wie ein Taupunktspiegel: Die Oberfläche bleibt trocken, bis die Taupunkttemperatur erreicht ist, und beschlägt dann spontan. Saugfähige, hygroskopische Baustoffe wie Putz, Gipsplatten oder Tapeten verhalten sich anders; sie werden allmählich feuchter, sobald sie kühler sind als die Raumluft, weil Wasser in den oberflächennahen Poren bereits unterhalb der Sättigung kondensiert.4 Für das Auskeimen von Schimmelpilzsporen ist deshalb kein flüssiges Wasser in Form sichtbaren Tauwassers erforderlich; es genügt, wenn im Substrat eine Wasseraktivität von 0,8 erreicht wird, was in der Bauphysik vereinfachend mit einer relativen Feuchte von 80 Prozent an der Bauteiloberfläche gleichgesetzt wird.5

Neben der Feuchte wirken zwei weitere Lebensbedingungen, die sich in Innenräumen kaum beeinflussen lassen. Schimmelpilze benötigen Nährstoffe in Form organisch gebundenen Kohlenstoffs, der in Tapeten, Anstrichen oder Dichtstoffen enthalten ist; selbst auf nährstofffreien Oberflächen wie Glas bildet sich durch Staubablagerung ein geeignetes Substrat.5 Die optimalen Wachstumstemperaturen liegen zwischen 20 und 30 Grad Celsius, wobei einzelne Arten bereits ab 0 Grad Celsius und bis 50 Grad Celsius wachsen.5 In beheizten Wohn- und Aufenthaltsräumen sind Nährstoffangebot und Temperatur damit praktisch immer gegeben, sodass das Feuchteangebot an der Oberfläche die entscheidende Stellgröße bleibt.51

Die Abgrenzung dieses Beitrags ist damit vorgezeichnet. Gegenstand sind die bauphysikalischen Größen und das daraus abgeleitete Bewertungskriterium, nicht die Zuordnung eines konkreten Schimmelschadens zu Baumangel oder Nutzungsverhalten und nicht die Sanierungstechnik. Die Betrachtung gilt für beheizte Wohn- und Aufenthaltsräume in Deutschland, für Neubau und Bestand gleichermaßen, solange keine ständig hohe Luftfeuchte vorliegt; Schwimmbäder, Produktionsräume mit Feuchtelasten und Kühlräume folgen eigenen Randbedingungen und werden nur zur Abgrenzung erwähnt.6 Ebenso bleibt die Beurteilung eines bereits vorhandenen Befalls nach Art und Ausmaß außerhalb der Betrachtung; sie richtet sich nach dem Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden.7

Wie sich die Taupunkttemperatur aus Lufttemperatur und relativer Luftfeuchte berechnen lässt

Die Berechnung der Taupunkttemperatur setzt an der Sättigungsdampfdruckkurve an, also an dem Zusammenhang zwischen Lufttemperatur und dem höchstmöglichen Wasserdampfdruck. Der in der Raumluft tatsächlich vorhandene Wasserdampfpartialdruck ergibt sich aus dem Sättigungsdampfdruck bei Raumlufttemperatur, multipliziert mit der relativen Luftfeuchte. Die Taupunkttemperatur ist dann jene Temperatur, bei der dieser vorhandene Partialdruck gerade dem Sättigungsdampfdruck entspricht. Wer nicht rechnen will, entnimmt den Wert einer Tabelle. Die Fachliteratur gibt die Taupunkttemperatur in Abhängigkeit von Lufttemperatur und relativer Luftfeuchte nach DIN 4108-3 tabelliert wieder. Die maßgebende Norm ist DIN 4108-3:2024-03 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung“; die Formeln zur Berechnung der Taupunkttemperatur stehen in Anhang C der DIN 4108-3.8 Zwischenwerte einer solchen Tabelle dürfen näherungsweise geradlinig interpoliert werden.1

Für die praktische Abschätzung genügt eine Näherungsformel, die in der Bauphysik verbreitet ist. Sie lautet in der Schreibweise des Lehrbuchs der Bauphysik: Taupunkttemperatur gleich der Summe aus 109,8 und der Lufttemperatur in Grad Celsius, multipliziert mit der relativen Luftfeuchte als Dezimalzahl in der Potenz 0,1247, abzüglich 109,8.9 Als Rechenbeispiel mit den Eingangswerten 20 Grad Celsius Lufttemperatur und 50 Prozent relativer Luftfeuchte ergibt sich: 129,8 multipliziert mit 0,5 in der Potenz 0,1247 sind 119,05; abzüglich 109,8 verbleiben 9,25 Grad Celsius, also gerundet 9,3 Grad Celsius. Die Gegenprobe mit 60 Prozent relativer Luftfeuchte bei gleicher Lufttemperatur liefert 12,0 Grad Celsius. Beide Ergebnisse stimmen mit den tabellierten Werten überein.19

Die Zahlen zeigen, wie empfindlich die Taupunkttemperatur auf die Raumluftfeuchte reagiert. Eine Erhöhung der relativen Raumluftfeuchte von 50 auf 60 Prozent verschiebt den Taupunkt bei 20 Grad Celsius Raumlufttemperatur um 2,7 Kelvin nach oben, von 9,3 auf 12,0 Grad Celsius.1 Bei 70 Prozent relativer Luftfeuchte liegt der Taupunkt bereits bei 14,4 Grad Celsius.1 Eine Absenkung der Raumlufttemperatur wirkt in dieselbe Richtung wie eine Feuchteerhöhung, weil kühlere Luft bei gleicher absoluter Wasserdampfmenge eine höhere relative Feuchte aufweist. Wer Heizkosten durch abgesenkte Raumtemperaturen spart, ohne die Feuchteabfuhr anzupassen, erhöht daher das Risiko kritischer Oberflächenfeuchten.

Die Feuchtequellen im Raum bestimmen, welche Raumluftfeuchte sich überhaupt einstellt. Eine ruhende oder leicht aktive Person gibt zwischen 30 und 60 Gramm Wasserdampf je Stunde ab, eine geschleuderte Maschinenfüllung Wäsche zwischen 50 und 200 Gramm je Stunde.5 Diese Feuchte muss über Lüftung abgeführt werden, sonst steigt die relative Raumluftfeuchte und mit ihr die Taupunkttemperatur. Für den Nachweis des zum Feuchteschutz erforderlichen Außenluftvolumenstroms existiert ein vereinfachtes Verfahren in DIN 1946-6:2019-12 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“. Dieses Verfahren berücksichtigt den Wärmeschutz des Gebäudes, die Wohnungsgröße und die Belegungsdichte.10

Ein Rechenweg allein beantwortet die Ausgangsfrage jedoch nicht. Der berechnete Taupunkt sagt, wann Tauwasser ausfällt, und damit nur, wo die absolute Untergrenze zulässiger Oberflächentemperaturen liegt. Tauwasserbildung an raumseitigen Bauteiloberflächen soll im Regelfall vollständig vermieden werden, weil sie zu Durchfeuchtung und Korrosion führen kann und weil sie die Voraussetzungen für Schimmelwachstum schafft; lediglich an Fenstern und Fenstertüren gilt kurzzeitiges Oberflächentauwasser als unkritisch, sofern es vollständig wieder abtrocknet und angrenzende Materialien nicht geschädigt werden.1 Für die Beurteilung eines Schimmelrisikos ist deshalb ein strengeres Kriterium erforderlich, das im folgenden Abschnitt beschrieben wird.

Das Schimmelkriterium liegt oberhalb des Taupunkts bei 80 Prozent Oberflächenfeuchte

Das bauphysikalische Schimmelkriterium arbeitet nicht mit einer Temperatur, sondern mit einer kritischen relativen Feuchte an der Bauteiloberfläche. Die Fachliteratur unterscheidet drei Schwellen dieser oberflächennahen relativen Feuchte: 100 Prozent für die Tauwasserbildung, 80 Prozent für Schimmelpilzwachstum und je nach Material abweichende, niedrigere Werte für Baustoffkorrosion.1 Die Schwelle von 80 Prozent ist als kritische Oberflächenfeuchte in DIN EN ISO 13788:2013-05 „Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen – Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren – Berechnungsverfahren“ zugrunde gelegt.11 Diese Norm stellt vereinfachte Berechnungsverfahren bereit, mit denen die Oberflächentemperatur bestimmt wird, unterhalb derer Schimmelwachstum wahrscheinlich ist.11

Aus der kritischen Oberflächenfeuchte wird die zulässige Mindesttemperatur der Oberfläche über die Sättigungsdampfdruckkurve zurückgerechnet. Der Rechenweg ist zweistufig: Zunächst wird der Wasserdampfpartialdruck der Raumluft durch die kritische Feuchte geteilt, was den Sättigungsdampfdruck an der gesuchten Mindesttemperatur ergibt; anschließend wird die zu diesem Sättigungsdampfdruck gehörende Temperatur bestimmt.4 Als Rechenbeispiel für ein Raumklima von 20 Grad Celsius und 50 Prozent relativer Raumluftfeuchte beträgt der Sättigungsdampfdruck bei Raumlufttemperatur rund 2.337 Pascal und der Partialdruck der Raumluft rund 1.169 Pascal. Geteilt durch die kritische Feuchte von 0,8 folgt ein Sättigungsdampfdruck von rund 1.461 Pascal, dem eine Temperatur von 12,6 Grad Celsius entspricht. Genau dieser Wert wird in der Fachliteratur als Mindest-Oberflächentemperatur zur Vermeidung von Schimmelpilzwachstum angegeben.1

Der Abstand zwischen Schimmelkriterium und Taupunkt ist damit bezifferbar und in der Praxis entscheidend. Für dasselbe Raumklima von 20 Grad Celsius und 50 Prozent relativer Luftfeuchte liegt die Mindesttemperatur zur Vermeidung von Tauwasserbildung bei 9,3 Grad Celsius, die Mindesttemperatur zur Vermeidung von Schimmelpilzwachstum aber bei 12,6 Grad Celsius.1 Zwischen diesen beiden Werten liegt ein Bereich von 3,3 Kelvin, in dem eine Oberfläche trocken aussieht und trotzdem schimmelgefährdet ist. Wer bei der Beurteilung eines Schadens allein auf sichtbares Tauwasser oder auf den berechneten Taupunkt abstellt, übersieht diesen Bereich und kommt zu einem falschen Ergebnis. Die Aussage „kein Tauwasser, also kein bauphysikalisches Problem“ ist deshalb fachlich nicht tragfähig.

Die zeitliche Dimension gehört zum Kriterium. Für Schimmelwachstum genügt kein kurzzeitiger Feuchtespitzenwert; die kritischen Verhältnisse müssen über mehrere Stunden an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen bestehen.5 Der DIN-Fachbericht 4108-8 nennt hierfür eine Dauer von 12 Stunden an fünf aufeinanderfolgenden Tagen.5 Das Lehrbuch der Bauphysik gibt denselben Zusammenhang wieder: Bei relativen Feuchten von mehr als 80 Prozent über mindestens 12 Stunden je Tag an fünf aufeinanderfolgenden Tagen ist mit Schimmelwachstum auf Wandoberflächen zu rechnen.4 Eine andere Fundstelle nennt für dieselbe Feuchteschwelle eine Dauer von mindestens einer Woche.1 Die Angaben zur erforderlichen Dauer streuen also, was bei der Auswertung von Messdaten zu beachten ist.

Hinter der einfachen Zahl von 80 Prozent steht ein deutlich komplexeres Modell. Das Auskeimen von Sporen hängt nicht allein von der relativen Feuchte ab, sondern von der Wasseraktivität im Substrat, von der Temperatur, von der Art des Untergrunds und von der Einwirkungsdauer. Zur Beschreibung dieser Zusammenhänge wurden Isoplethensysteme entwickelt, die Linien gleicher Auskeimzeit beziehungsweise gleicher Wachstumsrate in einem Feld aus Temperatur und relativer Feuchte darstellen; sie werden für Substratgruppen unterschieden, etwa für biologisch leicht verwertbare Untergründe wie Tapeten, Gipskartonplatten und Dichtstoffe einerseits und für Putze und mineralische Baustoffe andererseits.5 Unterhalb der jeweils untersten Grenzkurve ist keine biologische Aktivität zu erwarten.5 Die Gleichsetzung der Wasseraktivität von 0,8 mit einer relativen Feuchte von 80 Prozent an der Oberfläche ist gegenüber diesem Modell eine starke Vereinfachung.5

Der Temperaturfaktor der Innenoberfläche und die Grenze von 12,6 Grad Celsius

Eine Oberflächentemperatur in Grad Celsius ist nur bei festgelegten Randbedingungen aussagekräftig, weil sie mit jeder Änderung der Innen- und Außenlufttemperatur wandert. Die Bauphysik verwendet deshalb den dimensionslosen Temperaturfaktor der raumseitigen Oberfläche, geschrieben als f-Wert mit dem Index Rsi.9 Er ist definiert als Differenz zwischen raumseitiger Oberflächentemperatur und Außenlufttemperatur, geteilt durch die Differenz zwischen Raumluft- und Außenlufttemperatur.9 Der Faktor beschreibt damit, welchen Anteil des gesamten Temperatursprungs zwischen innen und außen die Innenoberfläche noch hält. Ein Wert von 1,0 bedeutet, dass die Oberfläche genau die Raumlufttemperatur annimmt; ein Wert von 0 bedeutet, dass sie auf Außenlufttemperatur liegt. Die Definition des Temperaturfaktors ist in DIN EN ISO 10211:2018-03 „Wärmebrücken im Hochbau – Wärmeströme und Oberflächentemperaturen – Detaillierte Berechnungen“ angegeben, die zugleich die normative Grundlage aller Wärmebrückenberechnungen bildet.12

Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung fordert der Mindestwärmeschutz einen Temperaturfaktor von mindestens 0,70 an der ungünstigsten Stelle einer Wärmebrücke.2 Die Fachliteratur führt diese Anforderung auf Kapitel 6 der DIN 4108-2 zurück, wo die Randbedingungen für die Berechnung des Temperaturfaktors festgelegt sind.9 Maßgeblich sind eine Raumlufttemperatur von 20 Grad Celsius, eine relative Raumluftfeuchte von 50 Prozent und eine Außenlufttemperatur von minus 5 Grad Celsius. Raumseitig wird ein Wärmeübergangswiderstand von 0,25 Quadratmeterkelvin je Watt angesetzt, außenseitig im Regelfall 0,04 Quadratmeterkelvin je Watt.26 Unter diesen Randbedingungen entspricht ein Temperaturfaktor von 0,70 einer raumseitigen Oberflächentemperatur von 12,6 Grad Celsius.2 Fenster sind von dieser Anforderung ausgenommen; für sie ist das Verfahren nach DIN EN ISO 13788 anzuwenden.9

Die Zahlen sind rechnerisch ineinander überführbar, was die Prüfung erleichtert. Als Rechenbeispiel für die Schimmelgrenze beträgt der Zähler die Differenz zwischen 12,6 Grad Celsius und der Außenlufttemperatur von minus 5 Grad Celsius, also 17,6 Kelvin. Der Nenner ist die Differenz zwischen Raumluft- und Außenlufttemperatur und beträgt 25 Kelvin. Der Temperaturfaktor ergibt sich damit aus 17,6 geteilt durch 25 zu 0,70. Dieselbe Rechnung für die Taupunkttemperatur von 9,3 Grad Celsius liefert einen Zähler von 14,3 Kelvin und damit rund 0,57. Der Zahlenwert 0,57 ist in diesem Beitrag Ergebnis der eigenen Rechnung mit den genannten Eingangswerten; die Fachliteratur nennt ihn als Bemessungs-Temperaturfaktor zur Vermeidung von Tauwasserbildung.6 Ein Bauteil kann also tauwasserfrei sein und das Schimmelkriterium dennoch verfehlen.

Ein wichtiger Hinweis zur Fassung der maßgebenden Norm gehört an diese Stelle. Die geltende Ausgabe ist DIN 4108-2:2026-05 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Wärmeschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung“; sie ersetzt die Ausgabe vom Februar 2013.13 Die hier wiedergegebenen Bemessungsgrößen – Temperaturfaktor 0,70, Oberflächentemperatur 12,6 Grad Celsius, Randbedingungen 20 Grad Celsius, 50 Prozent und minus 5 Grad Celsius – sind in der bauphysikalischen Fachliteratur durchgängig dokumentiert.296 Ob und in welchem Umfang die Ausgabe 2026-05 diese Werte fortschreibt, ist am Normtext selbst zu prüfen; für jede Planung und jede Begutachtung ist ohnehin die zum maßgebenden Zeitpunkt gültige Fassung anzuwenden. Für Bewertungen im Bestand kommt es zudem auf die Fassung an, die bei Errichtung des Gebäudes galt.

Nicht jede Wärmebrücke erfordert einen Einzelnachweis. Der rechnerische Nachweis des Temperaturfaktors entfällt für Bauteilanschlüsse, die in DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden; Beiblatt 2: Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele“ enthalten sind oder deren Gleichwertigkeit dazu gegeben ist.14 Ebenso gelten Kanten und Ecken als unbedenklich, wenn sie aus Bauteilen mit ausreichendem Wärmeschutz gebildet werden und die Dämmebene durchgängig geführt wird.2 Für übliche Verbindungsmittel wie Nägel, Schrauben oder Drahtanker sowie für Mörtelfugen von Mauerwerk ist kein Nachweis der Mindest-Oberflächentemperatur zu führen.2 Diese Erleichterungen erklären, warum in der Praxis vor allem einzelne Anschlusssituationen zum Problem werden und nicht die Regelfläche einer Wand.

Wärmebrücken, Möblierung und Nutzung verschieben die Rechnung

Schimmelbefall tritt im Normalfall zuerst an den raumseitigen Oberflächen von Wärmebrücken auf, weil dort die niedrigsten Temperaturen vorliegen.4 Eine Wärmebrücke ist ein Bereich der Gebäudehülle mit örtlich erhöhtem Wärmestrom, sei es aus geometrischen Gründen wie bei einer Außenwandecke, sei es materialbedingt wie bei einem durchbetonierten Bauteil. Die quantitative Bestimmung erfolgt über Wärmebrückenkataloge oder über numerische Rechenprogramme.9 Bei Katalogwerten ist zu beachten, dass die Ergebnisse je nach Erscheinungsjahr und damals zugrunde gelegten normativen Randbedingungen voneinander abweichen können.9 Die Prüfung einer Wärmebrücke besteht darin, ihren Temperaturfaktor zu ermitteln und mit dem erforderlichen Mindestwert zu vergleichen.

Wie stark einzelne Anschlüsse vom Kriterium abweichen können, zeigt ein Beispiel aus der Fachliteratur. Für einen Fensteranschluss an ungedämmtes Mauerwerk mit einem Temperaturfaktor von 0,56 ergibt sich unter den Randbedingungen des Mindestwärmeschutzes eine tiefste raumseitige Oberflächentemperatur von 9 Grad Celsius; sie liegt deutlich unter dem Kriterium von 12,6 Grad Celsius.9 Wird an derselben Konstruktion eine Innendämmung ohne Dämmung der Fensterlaibung ergänzt, sinkt der Temperaturfaktor auf 0,48 und die Oberflächentemperatur auf 7 Grad Celsius.9 Die zulässige Raumluftfeuchte, bei der dieser Anschluss die Feuchteschwelle von 80 Prozent gerade noch einhält, liegt dann bei etwa 40 Prozent.9 Eine solche Raumluftfeuchte ist in bewohnten Räumen im Winter dauerhaft kaum zu unterschreiten.

Der Wärmeübergang an der Oberfläche ist keine feste Größe, sondern hängt von der Luftbewegung und vom Strahlungsaustausch ab. Wird die Luftzirkulation an einer Wandinnenoberfläche behindert oder der Strahlungsaustausch mit wärmeren Bauteilen eingeschränkt, verringert sich der Wärmeübergang, und die Innenoberflächentemperatur sinkt.6 Genau dieser Fall tritt ein, wenn an einer Außenwand Möbel oder Regale stehen. Für solche Bereiche gibt die technische Spezifikation DIN/TS 4108-8:2022-09 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 8: Vermeidung von Schimmelwachstum in Wohngebäuden“ erhöhte äquivalente raumseitige Wärmeübergangswiderstände an. Mit diesen Rechenwerten lässt sich der Einfluss von Einrichtungsgegenständen an Außenwänden bei der Berechnung der Oberflächentemperatur berücksichtigen.15 Als technische Spezifikation hat dieses Dokument nicht den Rang einer Norm.

Ein Einbauschrank an einer Außenwand wirkt in zweifacher Weise nachteilig. Die Tauwassergefahr in der Zone zwischen Schrankrückwand und Außenwandoberfläche ist besonders groß, wenn der Schrank samt Inhalt wärmedämmend wirkt und sein Diffusionswiderstand für den Wasserdampf der Raumluft zugleich klein ist.4 Dasselbe gilt für die durch Möblierung thermisch abgeschirmte Außenwandkante, ein bekanntes Schadensbild in der Begutachtung.5

Auf der Nutzungsseite wirken Feuchteeintrag, Beheizung und Luftwechsel zusammen. Die relative Raumluftfeuchte stellt sich als Wechselwirkung aus Lufttemperatur, Feuchteeintrag und Luftwechsel ein.5 Das Lüftungsverhalten wird von zahlreichen Faktoren bestimmt, darunter individuelle Lebensgewohnheiten, Belegung, Haushaltsaktivitäten, Wetter, Standort und Fensterart; eine exakte Erfassung und Bewertung gestaltet sich deshalb außerordentlich schwierig.6 Besondere Aufmerksamkeit verdient der Fall, dass die Luftdichtheit der Gebäudehülle verbessert wurde, etwa durch neue Fenster: Der bauwerksbedingte Luftwechsel durch Infiltration sinkt dann stark, und die relative Raumluftfeuchte kann über die 50 Prozent steigen, die der Bemessung zugrunde liegen.4 Historische Kastenfenster wirkten durch ihre Undichtheit als unfreiwillige Dauerlüftung; nach ihrer Abdichtung ist eine höhere Luftwechselrate erforderlich.3

Wie Oberflächentemperatur und Raumklima in der Begutachtung erfasst werden

Die Beurteilung eines Schimmelrisikos setzt die Kenntnis der Feuchteverhältnisse an der Bauteiloberfläche voraus, und diese Verhältnisse sind nur über die Oberflächentemperatur zugänglich.9 Eine Momentaufnahme genügt dafür nicht, weil das Kriterium eine Dauer kritischer Verhältnisse verlangt und weil Raumklima und Außenklima über den Tag und über die Heizperiode schwanken. In der Begutachtungspraxis werden Raumlufttemperatur und Raumluftfeuchte deshalb über längere Zeiträume mit Datenloggern aufgezeichnet; in einem dokumentierten Fall wurden Raumluftfeuchte und Raumtemperatur drei Wochen lang erfasst und die Aufzeichnung ergab eine zu hohe Raumluftfeuchte.3 Je nach Fragestellung kommen ergänzend Oberflächentemperaturmessungen, thermografische Aufnahmen zur Auffindung kalter Bereiche und Materialuntersuchungen in Betracht, teils unter Hinzuziehung von Fachlaboren oder Messdienstleistern.

Die Auswertung verbindet Messung und Rechnung. Aus den gemessenen Raumklimadaten und der gemessenen oder berechneten Oberflächentemperatur wird die relative Feuchte unmittelbar an der Oberfläche bestimmt und mit der Schwelle von 80 Prozent verglichen. Ergänzend lässt sich fragen, welche Raumluftfeuchte an einem konkreten Anschluss höchstens zulässig ist, damit die Feuchteschwelle eingehalten wird; die Fachliteratur gibt für diese Grenzfeuchte eine Bedingungsgleichung an, in die der Temperaturfaktor und die Lufttemperaturen eingehen.9 Der Vergleich zwischen der tatsächlichen und der zulässigen Raumluftfeuchte trennt die beiden möglichen Wege zur Abhilfe: Verbesserung des Wärmeschutzes an der Schwachstelle oder Verringerung der Raumluftfeuchte.

Die Berechnung der Oberflächentemperatur unterscheidet zwei Fälle. Für ebene, thermisch homogene Bauteile ohne Wärmebrückeneinfluss lässt sich die raumseitige Oberflächentemperatur aus den Wärmedurchlasswiderständen der Schichten, den Wärmeübergangswiderständen und den Lufttemperaturen berechnen.4 Tauwasser- und Schimmelbildung an solchen Regelflächen werden bei üblicher Raumnutzung vermieden, wenn die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz eingehalten sind; die Norm gibt hierfür Mindestwerte des Wärmedurchlasswiderstands in Abhängigkeit von der flächenbezogenen Masse des Bauteils vor.6 Im Bereich von Wärmebrücken dagegen sind numerische Verfahren anzuwenden; die dabei zu beachtenden Randbedingungen und Berechnungsgrundlagen sind in DIN EN ISO 10211 festgelegt.6

Die Abgrenzung der Ursachen ist der eigentliche Kern jeder Begutachtung. Schimmelpilzbildung ist immer ein Anzeiger für fehlerhafte bauliche oder nutzungsbedingte Verhältnisse.3 Als baulich bedingte Ursachen kommen geometrische oder konstruktive Wärmebrücken, vertikale und horizontale Durchfeuchtung von Außenwänden sowie Funktionsstörungen von Lüftungsgeräten in Betracht; als nutzungsbedingte Ursachen kommen unzureichende Beheizung, dauerhafte Kipplüftung und falsches Lüftungsverhalten in Betracht.3 Bauteildurchfeuchtung von außen führt unmittelbar zu Schimmelbildung, während erhöhte oberflächennahe Feuchte aus dem Raumklima erst über die beschriebene Zeitdauer wirkt.3 Die Messdaten erlauben eine Zuordnung nur, wenn Raumklima, Oberflächentemperatur und Außenklima gemeinsam vorliegen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Nutzung vorhandener Lüftungsmöglichkeiten. Kontinuierlich und nutzerunabhängig wirkende Lüftungssysteme wie Außenluftdurchlässe oder ventilatorgestützte Anlagen führen Feuchte gleichmäßiger ab als manuelle Fensterlüftung.6 Wurde das Lüftungskonzept geändert, etwa beim Wechsel von manueller Fensterlüftung auf nutzerunabhängige Lüftung, oder wurde die Luftdichtheit der Gebäudehülle verbessert, ist eine Information der Bewohnerinnen und Bewohner über das angepasste Lüftungsverhalten wichtig.6 Für die Begutachtung folgt daraus eine zusätzliche Prüffrage: Welcher Außenluftvolumenstrom zum Feuchteschutz ist für die Wohnung erforderlich, und kann er mit der vorhandenen Ausstattung erreicht werden?10

Grenzen des Kriteriums und Folgerungen für die Praxis

Das Kriterium von 80 Prozent Oberflächenfeuchte ist ein Bemessungskriterium und kein Naturgesetz. Es beruht auf der vereinfachenden Gleichsetzung der Wasseraktivität von 0,8 mit einer relativen Feuchte von 80 Prozent, und diese Gleichsetzung gilt ausdrücklich als stark vereinfacht.5 Ein Bauteil, das den Temperaturfaktor von 0,70 einhält, ist deshalb nicht mit Sicherheit schimmelfrei, sondern unter den angesetzten Randbedingungen als unbedenklich zu bewerten. Umgekehrt führt eine Unterschreitung nicht zwangsläufig zu Befall, weil Substrat, Dauer und Temperatur mitwirken. Die Fachliteratur formuliert die Aussagerichtung vorsichtig: Liegt der Temperaturfaktor über dem Grenzwert von 0,70, ist bei vorhandenem Schimmelbefall die Ursache nicht in der wärmetechnischen Qualität der Außenbauteile zu sehen – vorausgesetzt, die Räume werden gleichmäßig beheizt und ausreichend belüftet und die Luft kann an den Oberflächen ungehindert zirkulieren.4

Die angesetzten Randbedingungen sind eine weitere Grenze. Die Werte 20 Grad Celsius, 50 Prozent relative Raumluftfeuchte und minus 5 Grad Celsius Außenluft gelten für Wohn- oder wohnähnliche Nutzung.2 Für Bauteile, die an Erdreich, unbeheizte Räume oder Pufferzonen angrenzen, sind abweichende Temperaturrandbedingungen anzusetzen, etwa 10 Grad Celsius für einen unbeheizten Keller.2 Räume mit dauernd hoher Luftfeuchte wie Schwimmbäder sind Sonderfälle, für die der erforderliche Temperaturfaktor eigens zu ermitteln ist und deutlich höher liegen kann.4 Wer das Kriterium ungeprüft auf eine Gewerbenutzung mit Feuchtelasten überträgt, rechnet auf der unsicheren Seite.

Für die Bewertung im Bestand kommt der zeitliche Bezug hinzu. Der Bundesgerichtshof hat durch seinen VIII. Zivilsenat mit Urteilen vom 05.12.2018 – VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18 – zu Wärmebrücken in Mietwohnungen entschieden. Nach diesen Entscheidungen sind Wärmebrücken in den Außenwänden kein Sachmangel einer Mietwohnung, wenn der Zustand mit den Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht, die bei der Errichtung des Gebäudes gegolten haben.16 Betroffen waren Wohnungen der Baujahre 1968 und 1971.16 Für die technische Begutachtung folgt daraus, dass neben dem heutigen Kriterium auch der zur Errichtungszeit maßgebende Stand zu ermitteln ist, und dass die Feststellung einer Unterschreitung des heutigen Temperaturfaktors allein die Mangelfrage im Bestand nicht beantwortet. Wie sich ein solcher Befund im Einzelfall rechtlich auswirkt, ob also Ansprüche bestehen und mit welchem Inhalt, beurteilt ein Rechtsanwalt; die Entscheidung betraf das Mietrecht und lässt sich nicht ohne weiteres auf Kauf-, Bau- oder Wohnungseigentumsverhältnisse übertragen.

Fachlich umstritten ist weniger die Feuchteschwelle als ihre Umsetzung in Bewertungsregeln. Die Angaben zur erforderlichen Einwirkungsdauer streuen zwischen 12 Stunden an fünf aufeinanderfolgenden Tagen und mindestens einer Woche.15 Die Isoplethenmodelle differenzieren nach Substratgruppen, während das Bemessungskriterium für alle üblichen Untergründe einen einheitlichen Wert verwendet.5 Unabhängig von diesen Feinheiten ist Schimmelbildung in Aufenthaltsräumen aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen grundsätzlich zu vermeiden.6 Nach Auffassung des Umweltbundesamtes stellt Schimmel in Innenräumen ein hygienisches Problem dar und muss beseitigt werden, bevor es zu Erkrankungen kommt; die Ursachen der erhöhten Feuchtigkeit müssen geklärt und abgestellt werden.7

Für die Praxis lassen sich daraus drei Folgerungen ziehen, die für Eigentümer, Gewerbetreibende und Hausverwaltungen gleichermaßen gelten. Erstens ist die Frage nach der kritischen Oberflächentemperatur nur zusammen mit dem Raumklima beantwortbar, weshalb jede Beurteilung Messwerte über einen längeren Zeitraum braucht und nicht mit einem einzelnen Ablesewert auskommt. Zweitens entscheidet die ungünstigste Stelle und nicht die Regelfläche, sodass Anschlüsse, Ecken, Laibungen und möblierte Wandbereiche gezielt zu betrachten sind. Drittens verlangt die Zuordnung zwischen baulicher und nutzungsbedingter Ursache eine Berechnung des Temperaturfaktors und eine Auswertung der Raumklimadaten, nicht eine Einschätzung nach Augenschein. Wer in einer solchen Lage Feststellungen sichern oder eine Bewertung fachlich unterlegen will, kann dafür ein Privatgutachten oder fachliche Begleitung in Auftrag geben; der Sachverständige erfasst Raumklima und Oberflächentemperaturen, rechnet die maßgebenden Kennwerte aus und beschreibt, welche Aussage die Daten tragen und welche nicht.

Häufige Fragen

Ab welcher Oberflächentemperatur entsteht Schimmel?

Unter den für Wohnnutzung angesetzten Randbedingungen von 20 Grad Celsius Raumlufttemperatur, 50 Prozent relativer Raumluftfeuchte und minus 5 Grad Celsius Außenlufttemperatur gilt eine raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6 Grad Celsius als Mindestwert zur Vermeidung von Schimmelpilzwachstum.1 Dieser Wert folgt aus der kritischen relativen Feuchte von 80 Prozent an der Bauteiloberfläche. Er ist kein fester Grenzwert für jede Situation, sondern gilt genau für dieses Raumklima; bei höherer Raumluftfeuchte steigt die erforderliche Oberflächentemperatur. Bei einer Gewerbenutzung mit dauerhaft hoher Luftfeuchte ist der erforderliche Wert eigens zu ermitteln.4

Wie berechnet man den Taupunkt?

Die Taupunkttemperatur ergibt sich aus Lufttemperatur und relativer Luftfeuchte über die Sättigungsdampfdruckkurve. Für die Abschätzung genügt die in der Bauphysik verbreitete Näherungsformel, nach der die Summe aus 109,8 und der Lufttemperatur mit der relativen Luftfeuchte als Dezimalzahl in der Potenz 0,1247 multipliziert und anschließend um 109,8 verringert wird.9 Für 20 Grad Celsius und 50 Prozent relative Luftfeuchte ergibt diese Rechnung 9,3 Grad Celsius. Alternativ lassen sich tabellierte Werte verwenden; die Formeln stehen im Anhang der DIN 4108-3.8

Kann Schimmel entstehen, obwohl kein Tauwasser sichtbar ist?

Ja, und das ist der Regelfall an saugfähigen Oberflächen. Putz, Gipsplatten und Tapeten verhalten sich nicht wie eine Glasscheibe, die erst am Taupunkt beschlägt, sondern werden allmählich feuchter, sobald sie kühler sind als die Raumluft.4 Für das Auskeimen von Schimmelpilzsporen genügt eine Wasseraktivität von 0,8 im Substrat, die vereinfacht einer relativen Feuchte von 80 Prozent an der Oberfläche gleichgesetzt wird; flüssiges Wasser in Form sichtbaren Tauwassers ist dafür nicht erforderlich.5 Zwischen der Schimmelgrenze von 12,6 Grad Celsius und dem Taupunkt von 9,3 Grad Celsius liegt ein Bereich, in dem die Oberfläche trocken aussieht und trotzdem gefährdet ist.1

Was bedeutet ein Temperaturfaktor von 0,70?

Der Temperaturfaktor der raumseitigen Oberfläche beschreibt, welchen Anteil des Temperatursprungs zwischen Innen- und Außenluft die Innenoberfläche hält; er ist als Differenz zwischen Oberflächen- und Außenlufttemperatur geteilt durch die Differenz zwischen Raumluft- und Außenlufttemperatur definiert.9 Ein Wert von 0,70 ist der Mindestwert, der an der ungünstigsten Stelle einer Wärmebrücke zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung einzuhalten ist.2 Unter den genormten Randbedingungen für Wohnnutzung entspricht dieser Faktor einer Oberflächentemperatur von 12,6 Grad Celsius.2 Fenster sind von der Anforderung ausgenommen.9

Wie lange müssen kritische Feuchteverhältnisse anhalten, bis Schimmel wächst?

Ein kurzzeitiger Feuchtespitzenwert genügt nicht; die kritischen Verhältnisse müssen über mehrere Stunden an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen bestehen.5 Der DIN-Fachbericht 4108-8 nennt hierfür 12 Stunden an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, und das Lehrbuch der Bauphysik gibt denselben Zusammenhang wieder.54 Eine andere Fundstelle nennt für relative Feuchten von 80 Prozent und mehr eine Dauer von mindestens einer Woche.1 Die Angaben streuen also, was bei der Auswertung von Messdaten aus einer Raumklimaaufzeichnung zu berücksichtigen ist.

Welche relative Raumluftfeuchte ist im Winter unbedenklich?

Eine allgemein gültige Zahl gibt es nicht, weil die zulässige Raumluftfeuchte von der ungünstigsten Oberflächentemperatur im Raum abhängt. Der Bemessung des Mindestwärmeschutzes liegen 50 Prozent relative Raumluftfeuchte bei 20 Grad Celsius zugrunde.2 An einer deutlich kälteren Schwachstelle kann die zulässige Grenzfeuchte erheblich niedriger liegen; für einen Fensteranschluss mit einem Temperaturfaktor von 0,56 nennt die Fachliteratur eine Grenzfeuchte von etwa 40 Prozent.9 Sinnvoll ist deshalb die umgekehrte Betrachtung: Zuerst wird die kälteste Stelle bestimmt, daraus die zulässige Raumluftfeuchte berechnet und diese mit den gemessenen Werten verglichen.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt den fachlichen Kenntnisstand zum Erstellungsdatum wieder. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Begutachtung des Einzelfalls. Ob und wie Ansprüche bestehen und durchgesetzt werden können, beurteilt ein Rechtsanwalt. Genannte Normen und Regelwerke sind in der jeweils gültigen Fassung zu prüfen.


Über den Autor

M. Sc. Karim Abu Elkheir, BIB Ingenieurbüro für Bauwesen, Berlin. Kontakt: info@ing-bassam.de, +49 176 23581339. Stand: 2026-09-27.

Quellen und Fußnoten


  1. Schmidt, Peter; Windhausen, Saskia: Lohmeyer Praktische Bauphysik. Eine Einführung mit Berechnungsbeispielen. 10. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2024, S. 260–263. ISBN 978-3-658-42604-0. ↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩

  2. Vismann, Ulrich (Hrsg.): Wendehorst Bautechnische Zahlentafeln. 37. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2021, S. 1169. ISBN 978-3-658-32218-2. ↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩

  3. Schulz, Joachim: Architektur der Bauschäden. Schadensursache – Gutachterliche Einstufung – Beseitigung – Vorbeugung – Lösungsdetails. 4. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2020, S. 421 und S. 533 f. ISBN 978-3-658-27654-6. ↩↩↩↩↩↩

  4. Willems, Wolfgang M. (Hrsg.): Lehrbuch der Bauphysik. Wärme – Feuchte – Klima – Schall – Licht – Brand. 9. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2022, S. 237–239 und S. 241. ISBN 978-3-658-34093-3. ↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩

  5. Vogdt, Frank U. (Hrsg.): Bauphysik. Grundwissen für Architekten. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2022, S. 117–119. ISBN 978-3-8348-2189-8. ↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩

  6. Schmidt, Peter; Windhausen, Saskia: Lohmeyer Praktische Bauphysik. Eine Einführung mit Berechnungsbeispielen. 10. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2024, S. 305–309 und S. 371. ISBN 978-3-658-42604-0. ↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩

  7. Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. Dezember 2017, Aktualisierung April 2024. https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/schimmel/aktueller-uba-schimmelleitfaden (abgerufen am 2026-09-27). Inhaltlich bestätigt durch: Umweltbundesamt: Häufige Fragen bei Schimmelbefall. https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/schimmel/haeufige-fragen-bei-schimmelbefall (abgerufen am 2026-09-27). ↩↩

  8. DIN Media: DIN 4108-3:2024-03, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung. Ausgabe 2024-03, Status aktuell, ersetzt DIN 4108-3:2018-10. https://www.dinmedia.de/en/standard/din-4108-3/373925063 (abgerufen am 2026-09-27). Inhaltlich bestätigt durch: Schmidt, Peter; Windhausen, Saskia: Lohmeyer Praktische Bauphysik. 10. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2024, S. 261 f. ISBN 978-3-658-42604-0. ↩↩

  9. Willems, Wolfgang M. (Hrsg.): Lehrbuch der Bauphysik. Wärme – Feuchte – Klima – Schall – Licht – Brand. 9. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2022, S. 46–48 und S. 487. ISBN 978-3-658-34093-3. ↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩↩

  10. DIN Media: DIN 1946-6:2019-12, Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung. Ausgabe 2019-12, Status aktuell, ersetzt DIN 1946-6:2009-05. https://www.dinmedia.de/en/standard/din-1946-6/314483915 (abgerufen am 2026-09-27). Inhaltlich bestätigt durch: Schmidt, Peter; Windhausen, Saskia: Lohmeyer Praktische Bauphysik. 10. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2024, S. 371. ISBN 978-3-658-42604-0. ↩↩

  11. DIN Media: DIN EN ISO 13788:2013-05, Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen – Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren – Berechnungsverfahren. Ausgabe 2013-05, Status aktuell, ersetzt DIN EN ISO 13788:2001-11. https://www.dinmedia.de/en/standard/din-en-iso-13788/165528681 (abgerufen am 2026-09-27). Inhaltlich bestätigt durch: Vismann, Ulrich (Hrsg.): Wendehorst Bautechnische Zahlentafeln. 37. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2021, S. 1169. ISBN 978-3-658-32218-2. ↩↩

  12. DIN Media: DIN EN ISO 10211:2018-03, Wärmebrücken im Hochbau – Wärmeströme und Oberflächentemperaturen – Detaillierte Berechnungen. Ausgabe 2018-03, Status aktuell, ersetzt DIN EN ISO 10211:2008-04. https://www.dinmedia.de/en/standard/din-en-iso-10211/255670040 (abgerufen am 2026-09-27). Inhaltlich bestätigt durch: Willems, Wolfgang M. (Hrsg.): Lehrbuch der Bauphysik. 9. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2022, S. 46. ISBN 978-3-658-34093-3. ↩

  13. DIN Media: DIN 4108-2:2026-05, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Wärmeschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung. Ausgabe 2026-05, Status aktuell, ersetzt DIN 4108-2:2013-02. https://www.dinmedia.de/en/standard/din-4108-2/401017482 (abgerufen am 2026-09-27). ↩

  14. DIN Media: DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden; Beiblatt 2: Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele. Ausgabe 2019-06, Status aktuell, berichtigt durch DIN 4108 Beiblatt 2 Berichtigung 1:2025-02. https://www.dinmedia.de/en/technical-rule/din-4108-beiblatt-2/305990077 (abgerufen am 2026-09-27). Inhaltlich bestätigt durch: Vismann, Ulrich (Hrsg.): Wendehorst Bautechnische Zahlentafeln. 37. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2021, S. 1169. ISBN 978-3-658-32218-2. ↩

  15. DIN Media: DIN/TS 4108-8:2022-09, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 8: Vermeidung von Schimmelwachstum in Wohngebäuden. Ausgabe 2022-09, technische Spezifikation. https://www.dinmedia.de/en/pre-standard/din-ts-4108-8/334887079 (abgerufen am 2026-09-27). Inhaltlich bestätigt durch: Schmidt, Peter; Windhausen, Saskia: Lohmeyer Praktische Bauphysik. 10. Aufl. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2024, S. 307. ISBN 978-3-658-42604-0. ↩

  16. Bundesgerichtshof: Urteile vom 05.12.2018 – VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18, Pressemitteilung Nr. 179/2018. https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/2018179.html (abgerufen am 2026-09-27). Inhaltlich bestätigt durch: Haufe Online Redaktion: BGH: Schimmelgefahr allein rechtfertigt keine Mietminderung. https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-schimmelgefahr-allein-rechtfertigt-keine-mietminderung_258_479080.html (abgerufen am 2026-09-27). ↩↩